Zwei für Sonntag geplante Demonstration in Heilbronn und Greifswald dürfen stattfinden. Dies entschied das OVG Mecklenburg-Vorpommern bereits mit Beschluss vom Donnerstag und nun auch der VGH Baden-Württemberg am Freitag.
Im Gegensatz zur Vorinstanz vermochten die Greifswalder Richter eine Strafbarkeit des Mottos der NPD-Versammlung "Unsere Heimat – unsere Arbeit! Fremdarbeiterinvasion stoppen!" nicht zu erkennen. Der Begriff "Fremdarbeiterinvasion" könne bei der erforderlichen objektiven Betrachtungsweise in einem Sinne verstanden werden, der nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt (Az. 3 M 45/11, 4 B 369/11).
Allerdings hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) zahlreiche, zumeist mit dem Anmelder der Demonstration und der Stadt Greifswald in einem Erörterungstermin abgestimmte Auflagen an seine Entscheidung geknüpft, die einen ordnungsgemäßen Verlauf sichern sollen.
Auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg sah im von ihm entschiedenen Fall keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass eine strafbare Verletzung der Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit zu besorgen ist (Az.: 1 S 1250/11). Er bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, die von der Stadt Heilbronn mit der Beschwerde angefochten worden war.
Hintergrund war ein Aufruf zu der Demonstration unter dem Motto "Fremdarbeiterinvasion stoppen!" durch das "Nationale und soziale Aktionsbündnis 1. Mai". Nach Ansicht der Mannheimer Richter kann die Veranstaltung auch nicht deshalb verboten werden, weil dieser Tag auf den "weißen Sonntag" fällt. Ein Verstoß gegen die durch Art. 4 Abs. 2 GG geschützte Religionsausübung sei nicht zu befürchten. Es sei nicht erkennbar, dass der bereits um 10 Uhr beginnende Festgottesdienst in der Innenstadt durch den erst um 11.30 Uhr beginnenden Aufzug unmittelbar gestört werden könnte.
plö/tko/LTO-Redaktion
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Demonstrationen: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3151 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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