Unerlaubte Weitergabe an die Presse: Ermitt­lungen wegen Cum-Ex-Tage­büchern

24.08.2022

Im Zuge der Cum-Ex-Aufarbeitung beschlagnahmte Tagebücher des ehemaligen Warburg-Bank-Gesellschafters Christian Olearius wurden an die Presse weitergegeben. Nun hat sich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Die Staatsanwaltschaft Bonn ermittelt wegen der Weitergabe beschlagnahmter Tagebücher des früheren Warburg-Bank-Gesellschafters Christian Olearius an die Presse. Das Verfahren richte sich gegen Unbekannt, sagte am Mittwoch ein Sprecher der Behörde. Es gebe derzeit keinen konkreten Verdacht, wer die Dokumente an die Presse weitergegeben haben könnte. Zuvor hatte das Nachrichtenportal The Pioneer berichtet.

Die Tagebücher waren im Zuge der Cum-Ex-Affäre bei den Ermittlungen gegen Olearius von der Staatsanwaltschaft sichergestellt worden. Durch die Veröffentlichung von Tagebuch-Einträgen waren unter anderem Treffen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) während seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister mit den Gesellschaftern Olearius und Max Warburg bekannt geworden.

Vor dem Cum-Ex-Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hatte Scholz in der vergangenen Woche erneut jegliche Einflussnahme auf das Steuerverfahren der in den Skandal verwickelten Hamburger Bank zurückgewiesen. Die Hamburger Finanzverwaltung hatte nach Scholz' Treffen auf die Rückzahlung von Millionen Euro unrechtmäßig erstatteter Steuern durch die Bank zunächst verzichtet.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Unerlaubte Weitergabe an die Presse: . In: Legal Tribune Online, 24.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49414 (abgerufen am: 01.11.2024 )

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