Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Polens Mitverantwortung für CIA-Foltermaßnahmen ist endgültig. Die Große Kammer des Gerichts wies den Einspruch Polens gegen das Urteil zurück und lehnte ein Berufungsverfahren ab.
Das Gericht hatte Polen im vergangenen Juli verurteilt, jeweils 100.000 Euro Entschädigung an zwei bis heute nicht verurteilte Terrorverdächtige zu zahlen (Urt. v. 24.07.2014, Az. 28761/11, 7511/13). Sie waren in einem geheimen Gefängnis im Nordosten Polens gefangen gehalten und nach eigenen Angaben gefoltert worden. Das Gericht entschied, die polnische Regierung habe mit der Genehmigung des Verhörzentrums die Misshandlungen möglich gemacht und sei in eine Komplizenrolle geraten.
"Das Urteil ist da, und es wird umgesetzt", sagte ein Sprecher des polnischen Außenministeriums. Die polnische Regierung hatte im vergangenen Oktober Berufung gegen das Strassburger Urteil eingelegt. In Polen laufen seit Jahren Ermittlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu dem CIA-Verhörzentrum, in dem 2002 und 2003 Terrorverdächtige festgehalten wurden.
Der damalige Regierungschef Leszek Miller hatte die Existenz des geheimen CIA-Gefängnisses in Polen stets bestritten. Ex-Präsident Aleksander Kwasniewski räumte im vergangenen Jahr dann aber ein, dass Polen den USA einen Ort für Vernehmungen zur Verfügung gestellt habe.
dpa/acr/LTO-Redaktion
EGMR weist Einspruch ab: . In: Legal Tribune Online, 18.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14730 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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