Christian Wulff muss sich vor Gericht verantworten: Das LG Hannover bestätigte am Dienstag, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover gegen das ehemalige Staatsoberhaupt und den Filmproduzenten David Groenewold mit Einschränkungen zugelassen wird. Der Prozess soll im November beginnen.
Christian Wulff, der im Februar 2012 von seinem Amt als Bundespräsident zurückgetreten war, wird wegen Vorteilsannahme angeklagt. Das Landgericht (LG) Hannover bestätigte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen das ehemalige Staatsoberhaupt.
Die Staatsanwaltschaft Hannover wollte Wulff zunächst wegen Bestechlichkeit anklagen. Das LG wich von der Anklageschrift jedoch ab und würdigte die mit der Anklageschrift vorgeworfenen Taten rechtlich abweichend. Im Raum steht jetzt nur noch der Vorwurf der Vorteilsannahme im Amt.
Konkret geht es um einen Besuch Wulffs auf dem Oktoberfest im Jahre 2008. Einen Teil der Hotelrechnung des damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten soll der mit ihm befreundete Filmmanager David Groenewold bezahlt haben. Im Gegenzug soll Wulff für ein Filmprojekt Groenewolds geworben haben. Der Filmfinanzier wird deshalb wegen Vorteilsgewährung angeklagt.
Als ersten Termin für das Hauptverfahren hat das LG den 1. November festgesetzt.
asc/LTO-Redaktion
LG Hannover eröffnet Hauptverfahren gegen Wulff: . In: Legal Tribune Online, 27.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9440 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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