Nach dem Beschluss des BVerfG zur steuerlichen Gleichbehandlung von Homosexuellen will die Union noch im Juni ein entsprechendes Gesetz durch den Bundestag bringen. Die völlige Gleichberechtigung schwuler und lesbischer Paare lehnt sie aber weiter ab.
Die schwarz-gelbe Koalition werde bereits am 14. Juni einen Gesetzentwurf nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) in den Bundestag einbringen und am 28. Juni darüber endgültig abstimmen lassen, teilte der Fraktionsvorsitzende Volker Kauder (CDU) am Freitag nach einer Sondersitzung der Abgeordneten im Bundestag mit. Die Entscheidung darüber fiel nach Fraktionsangaben mit großer Mehrheit bei nur drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung.
Eine völlige Gleichberechtigung schwuler und lesbischer Paare bei der Adoption lehnte Kauder weiterhin entschieden ab. Hier stelle sich in erster Linie die Frage des Kindeswohls und nicht der Wunsch von Erwachsenen, sagte er. Die Umsetzung des kürzlich ergangenen Urteils des BVerfG, wonach Homosexuelle die von ihren Partnern adoptierten Kinder ebenfalls adoptieren dürfen, wird es Kauder zufolge vor der Bundestagswahl im September nicht mehr geben. Dafür seien schwierige rechtliche Änderungen nötig, sagte er.
Er betonte, die Union werde sich weiter für den Schutz von Ehe und Familie engagieren, wie er im Grundgesetz stehe. Dazu solle in der nächsten Wahlperiode die Rente älterer Mütter und der Kinderfreibetrag samt Kindergeld erhöht werden. Kauder berichtete weiter, er habe in der Sitzung unter großem Beifall der Abgeordneten gesagt: "Für uns gibt es die Homo-Ehe nicht. Es gibt die Ehe und es gibt die gleichgeschlechtliche Partnerschaft."
Das BVerfG in Karlsruhe hatte am Donnerstag die steuerliche Ungleichbehandlung von homosexuellen Lebenspartnerschaften beim Ehegattensplitting für verfassungswidrig erklärt. Bisher hatte sich die Union gegen die steuerliche Gleichstellung von Homo-Paaren mit der Ehe gesperrt. Der Koalitionspartner FDP ist hingegen schon lange für die Gleichstellung von Homosexuellen, war mit dieser Haltung aber an der Union gescheitert.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Nach BVerfG-Urteil zur Homo-Ehe: . In: Legal Tribune Online, 07.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8873 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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