Vierstellige Bußgelder?: CDU for­dert strengen Cannabis-Buß­geld­ka­talog auch für Ham­burg

16.04.2024

In Bayern drohen bei Verstößen gegen das neue Cannabisgesetz hohe Bußgelder. Hamburg sollte sich das zum Vorbild nehmen, meint die CDU - und fordert den rot-grünen Senat zum Handeln auf.

Die CDU in der Bürgerschaft fordert einen strengen Cannabis-Bußgeldkatalog für Hamburg. Die Hansestadt solle sich dabei am Vorbild Bayerns orientieren, wo Personen ab 14 Jahren bei Verstößen gegen das Cannabisgesetz (CanG) Bußgelder von bis zu 1.000 Euro und im Wiederholungsfall in doppelter Höhe drohten, sagte Fraktionschef Dennis Thering der dpa.

Für Bayern hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) eine restriktive Anwendung des CanG angekündigt und damit unter Juristen für Erstaunen gesorgt. So erklärte der Strafverteidiger Konstantin Grubwinkler im Interview mit zdf heute, die Höhe der geplanten Bußgelder bei Verstößen gegen das CanG seien "unverhältnismäßig", insbesondere im Vergleich mit anderen Ordnungswidrigkeiten. Insoweit befürwortet Grubwinkler eine Orientierung an Bußgeldern für kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen, also etwa ein Zehntel von dem, was Bayern derzeit plant und die Hamburger CDU übernehmen will.

Die Christdemokraten haben ihre Enttäuschung darüber, dass die Teil-Legalisierung am 1. April in Kraft getreten ist, immer noch nicht überwunden: "Hamburgs Erster Bürgermeister (Peter) Tschentscher und Innensenator (Andy) Grote (beide SPD) haben das Gesetz nicht verhindert, obwohl sie selbst vor dessen Folgen und den Gefahren öffentlich gewarnt haben", sagte Thering. "Es wäre daher das mindeste, wenn der Bürgermeister und der Senat jetzt zumindest eine restriktive Umsetzung des Cannabisgesetzes in Hamburg vornehmen und einen entsprechend konsequenten Bußgeldkatalog vorlegen."

"Legalisierung eine kapitale Fehlentscheidung"

Hamburg hatte sich im März bei der Abstimmung über das Gesetz im Bundesrat enthalten, obwohl Tschentscher und Grote eine Überweisung in den Vermittlungsausschuss befürwortet hatten. Tschentscher hatte die Entscheidung mit entsprechenden Vereinbarungen im Koalitionsvertrag mit den Grünen begründet.

"Die Legalisierung von Cannabis war eine kapitale Fehlentscheidung der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP", sagte Thering, der mit dieser Ansicht nicht alleine dasteht. "Entgegen aller Warnungen von Ärzten, Vertretern der Polizei und der Richterschaft wurde das Cannabisgesetz beschlossen, ohne sich auch nur im Geringsten um die Folgen zu kümmern." Gesundheitsgefahren für Jugendliche würden genauso in Kauf genommen wie "das erhebliche Chaos und der Schaden in den Sicherheitsbehörden und der Justiz, welches dieses schlechte Gesetz zur Folge hat", so Thering. 

Zudem lasse der Bund die Länder bei der Umsetzung allein. "Um die Gesundheitsgefahren zumindest etwas einzudämmen, muss auch Hamburg das Cannabisgesetz so restriktiv wie möglich umsetzen", forderte er. In der Hamburger Innenbehörde wird derzeit ein Bußgeldkatalog zum Cannabisgesetz erarbeitet. Wann er vorgestellt wird, ist noch nicht bekannt.

SPD-Innensenator Grote hatte in diesem Zusammenhang jüngst kritisiert, dass der Bund keinen bundeseinheitlichen Katalog festgelegt hat. "Der Bund entzieht sich hier ein weiteres Mal der Verantwortung für die praktische Umsetzung seines Gesetzes", sagte er der dpa. Grote hatte sich in den letzten Monaten immer wieder gegen das Cannabis-Vorhaben gewettert.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Vierstellige Bußgelder?: . In: Legal Tribune Online, 16.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54342 (abgerufen am: 07.11.2024 )

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