Nach einer oster- und urlaubsbedingten Pause schreitet der Candylove-Prozess langsam voran: Heute schauten sich die Beteiligten Bilder an, die der Öffentlichkeit vorenthalten wurden. Die Vernehmung des "Heroinhöhlen"-Vermieters steht an.
Der elfte Verhandlungstag im Prozess um den Drogen-Onlineshop "Candylove" (Az. 8 KLs 105 Js 34746/19) vor dem Landgericht (LG) Leipzig war kurzer Natur. Nachdem der gesamte Saal einschließlich des Gerichts zunächst auf Maximilian Schmidt warten musste, wurden im Wesentlichen lediglich verschiedene Fotos in Augenschein genommen, darunter Produktbilder des Drogen-Onlineshops. Der Bildschirm, über den die Bilder liefen, war jedoch für die Öffentlichkeit nicht einsehbar.
Indes teilte der Vorsitzende Richter mit, dass sich die Sachverständigen noch nicht gemeldet hätten. Diese wurden beauftragt, verschiedene Datenträger zu entschlüsseln, um dadurch gegebenenfalls neue Erkenntnisse gewinnen zu können. Im letzten Termin hieß es, ein Ergebnis sei Ende April zu erwarten.
Nunmehr hat das Gericht auch den Vermieter einer der Bunkerwohnungen zum nächsten Termin geladen und damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprochen. Diese will über ihn scheinbar neue Erkenntnisse über den angeklagten Anwalt R. gewinnen. Auf diese Weise könnte sie an dessen in Aussicht stehenden Freispruch kratzen. Eine generelle Unvernehmbarkeit des Zeugen sieht das Gericht nicht. Man müsse klären, wozu er befragt werden dürfe. Hintergrund ist abermals das seit Tag eins im Raum stehende Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der Telekommunikationsüberwachung des Anwalts R. und dem Angeklagten G., das bereits Aussagebeschränkungen in vergangenen Zeugenvernehmungen nach sich zog.
Offen bleibt, ob dies gelingt oder am nächsten Verhandlungstag, der für den 03. Mai 2023 angesetzt ist, erneut ein Fragen-Eiertanz aufgeführt wird. Möglicherweise liegen dann aber auch schon die Ergebnisse der Datenträger-Entschlüsselung vor, die für neuen Wind im Prozess sorgen könnten.
Elfter Candylove-Verhandlungstag bleibt ruhig: . In: Legal Tribune Online, 18.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51567 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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