Der Rechtsstreit um die Wannsee-Flugroute des neuen Hauptstadtflughafens BER geht in eine weitere Runde. Das BVerwG hob am Donnerstag ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg auf, das die Route im Januar 2013 gekippt hatte. Das OVG-Urteil verstoße gegen Bundesrecht, entschieden die Leipziger Richter. Nun muss das gemeinsame OVG der Länder Berlin und Brandenburg noch einmal über die Wannsee-Flugroute verhandeln.
Die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) geplante Route führt über einen Forschungsreaktor und ein Brennelementelager des Berliner Helmholtz-Zentrums. Die Route ist eine von vier möglichen Strecken, die Flugzeuge nutzen sollen, wenn sie von der nördlichen Startbahn des BER in Richtung Westen fliegen. Schon das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte bemängelt, dass das Amt das Absturz- und Terrorrisiko nicht abgewogen hatte, weil es sich dazu nicht verpflichtet fühlte.
Dies sahen jetzt auch die Richter des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) als Fehler an. Gleichwohl hat das BVerwG die vorinstanzlichen Urteile nicht bestätigt, weil das OVG nicht geprüft habe, ob die Festlegung der Wannsee-Routen im Ergebnis vertretbar sei. Diese Prüfung müsse es nachholen und selbst klären, ob die Kläger ohne rechtfertigenden Grund mit einer rechtlich relevanten Erhöhung des Störfallrisikos belastet werden (Urt. v. 26.06.2014, Az. BVerwG 4 C 2.13 und BVerwG 4 C 3.13).
Allerdings bedeute das nicht automatisch, dass die Wannsee Flugroute unzulässig ist. Vielmehr müssten die Risiken und möglichen Alternativen in einer neuen Verhandlung vor dem OVG genauer geprüft werden.
dpa/age/LTO-Redaktion
BVerwG zur BER-Wannsee-Flugroute: . In: Legal Tribune Online, 27.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12368 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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