Das BVerwG hat am Donnerstag entschieden, dass der Bundestag Einsicht in die Dokumente seines Wissenschaftlichen Dienstes gewähren muss. Dieser hatte u.a. für Ex-Minister zu Guttenberg und zu UFOs recherchiert und Arbeiten verfasst.
Der Bundestag muss Unterlagen zur Plagiatsaffäre um den früheren Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg sowie ein dort erstelltes Ufo-Dossier herausgeben. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am Donnerstag (Urt. v. 25.06.2015, Az. 7 C 1.14 und 7 C 2.14). Ein Journalist der Welt und eine Privatperson hatten auf ihr Recht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bestanden.
Der Bundestag verweigerte die Herausgabe der Dokumente zunächst mit der Begründung, dass die Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes der geschützten parlamentarischen Tätigkeit des Abgeordneten unterlägen und nicht dem IFG. Während sich die Vorinstanzen auf die Seite des Bundestages schlugen, folgte das BVerwG dessen Argumentation nicht. Soweit es um Gutachten und sonstige Zuarbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes gehe, gelte der Bundestag als informationspflichtige Behörde. Er nehme in dieser Hinsicht lediglich Verwaltungsaufgaben wahr, so das BVerwG in seiner sehr knapp begründeten Pressemitteilung.
An dieser rechtlichen Einordnung ändere sich nichts dadurch, dass die Abgeordneten die Unterlagen für ihre parlamentarischen Tätigkeiten nutzen, auf welche das Informationsfreiheitsgesetz keine Anwendung findet. Das Urheberrecht stehe weder der Einsicht in diese Unterlagen noch der Anfertigung einer Kopie entgegen.
Kein "Öffentlicher Rechtfertigungsdruck" für Abgeordnete
Bundestags-Anwalt Gernot Lehr sah die Gefahr eines "öffentlichen Rechtfertigungsdrucks" für die Abgeordneten aufziehen. Ein Parlamentarier müsse Fragen stellen können, ohne dass er dafür später öffentlich kritisiert werden könne, argumentierte er. Nicht nur die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten, sondern auch deren Vorbereitung müsse geschützt werden.
So hatte etwa zu Guttenberg die wissenschaftlichen Zuarbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes nicht nur für die politische Arbeit, sondern später auch für seine Doktorarbeit genutzt. Im zweiten Verfahren hatte eine CDU-Abgeordnete beim Wissenschaftlichen Dienst ein Dossier zum Thema "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der UN-Resolution zur Beobachtung unidentifizierbarer Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen" angefordert. Auch dieses werden interessierte Bürger jetzt nachlesen können.
dpa/ms/LTO-Redktion
BVerwG zu IFG: . In: Legal Tribune Online, 25.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15997 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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