BVerwG zum Möllemann-Parteispendenskandal: Millionenstrafe könnte der FDP teilweise erlassen werden

26.04.2013

In der Affäre um die Parteispenden des verstorbenen FDP-Politikers Jürgen Möllemanns zweifelt das BVerwG zum Teil am Strafbescheid des Bundestagspräsidenten. Die FDP könnte Teile des Skandals von sich aus bekannt gemacht haben und dafür von der Strafe zu befreien sein. Deswegen hat das Gericht die Klage der Partei teilweise an das OVG Berlin-Brandenburg zurückverwiesen.

Fast zehn Jahre nach Jürgen Möllemanns Tod beschäftigen seine Parteispenden noch immer die Gerichte. Er hatte der Partei zwischen 1996 und 2002 fast 800.000 Euro in bar und etwa 550.000 Euro als Sachmittel zukommen lassen, ohne seinen Namen anzugeben. In Absprache mit dem damaligen Schatzmeister des FDP-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen stückelte er die Zahlungen in Kleinspenden und gab falsche Identitäten und Strohmänner an. Weil dies parteirechtlich unzulässig ist, forderte der Bundestagspräsident Norbert Lammert von der FDP insgesamt etwa 3,5 Millionen Euro an Rück- und Strafzahlungen.

Rund zwei Millionen muss die FDP nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) nun in jedem Fall zahlen. Auf einen Teil der fehlerhaften Spenden könnten die Liberalen jedoch hingewiesen haben, bevor die Verstöße gegen das Parteiengesetz außerhalb der Partei bekannt geworden waren. Dies soll das Obverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg nun prüfen. Wenn die Partei die Fehler bei der Spendensammlung damals von sich aus offen gelegt hat, soll ihr der Rest der Strafe erlassen werden (Urt. v. 25.04.2013, Az. 6 C 5.12).

hog/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerwG zum Möllemann-Parteispendenskandal: . In: Legal Tribune Online, 26.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8620 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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