Die umstrittenen Wannsee-Flugrouten sind rechtens. Das hat am Mittwoch das BVerwG in Leipzig entschieden und Klagen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und der Deutschen Umwelthilfe abgewiesen. Der entstehende Lärm sei zwar unzumutbar, befanden die Richter, alternative Routen seien aber noch lauter.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am Mittwoch die umstrittenen Wannsee-Flugrouten für rechtmäßig erklärt und entsprechende Urteile der Vorinstanz bestätigt. Damit darf das Gemeindegebiet Blankenfelde-Mahlow zwischen 6 und 22 Uhr überflogen werden. Diese Festlegung sei rechtmäßig, weil Alternativrouten zu größeren Lärmbelastungen für die dortige Bevölkerung führen würden, so die Richter (Urt. v. 12.11.2014, Az. 4 C 34.13, 37.13).
Die Wannsee-Flugrouten sind für Abflüge von der Nordbahn des Flughafens Berlin-Schönefeld in Richtung Westen und auch für den im Bau befindlichen Flughafen BER vorgesehen. Im zweiten Abschnitt führen sie nur knapp an dem Forschungsreaktor BER II vorbei. Dies war der Grund, warum auch die Deutsche Umwelthilfe geklagt hatte. Hier entschieden die Richter, dass sich ein Klagerecht nicht aus dem Umweltrechtsbehelfsgesetz ergebe. Bei der Festlegung von Flugrouten müsse nämlich im Vorfeld keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. So habe der Verein lediglich gelten machen können, dass die Flugrouten unter Verstoß gegen Naturschutzgesetze fesgelegt worden seien. Das jedoch lehnte das BVerwG ab.
Alle fünf Minuten ein Flugzeug
Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hatte zwar mit ihrer Klage bereits einen Teilerfolg erziehlt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte im Juni 2013 entschieden, dass die Route zumindest nachts zwischen 22 und 6 Uhr nicht benutzt werden dürfe. Darüber hinaus wurde die Gemeinde aber nun auch vom BVerwG enttäuscht. Die tagsüber entstehende Doppelbelastung des Ostkerns des Gebiets müssten die betroffenen Bewohner hinnehmen. Aus flugtechnischen Gründen sind hier die Abflugrouten zugleich auch für Anflüge vorgesehen. Daher gebe es kaum Lärmpausen, räumte das BVerwG ein. Das sei für die Bewohner zwar unzumutbar, gleichwohl sei die Flugroutenfestsetzung rechtmäßig, da es bei anderen Routen zu noch größeren Beeinträchtigungen kommen würden.
"Die Entscheidung, den Fluglärm auf einen Korridor zu konzentrieren, hat zwar den Nachteil der Doppelbelastung, aber den Vorteil, dass der Kreis der von unzumutbarem Fluglärm Betroffenen möglichst gering gehalten wird", hieß es zur Begründung. Einer der Verwaltungsrichter hatte während der Verhandlung gesagt, die für die Flugrouten zuständige Flugsicherung habe die Wahl "zwischen Pest und Cholera" gehabt. Der Rechtsvertreter der Gemeinde, Günter Siebeck, hatte betont, bei voller Kapazität sei "alle fünf Minuten" ein Flugzeug in der Luft.
una/dpa/LTO-Redaktion
BVerwG zu Wannsee-Flugrouten: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13797 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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