BVerwG zu Familienzusammenführung: Aufenthaltstitel auch wegen Patchworkfamilie

31.07.2013

Ein Ausländer hat grundsätzlich auch dann einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel, wenn er in Deutschland in einer Patchworkfamilie lebt, stellte das BVerwG klar. Andernfalls könnte Art. 6 GG verletzt sein, etwa wenn ein deutsches Kind gezwungen wäre, mit seinen Eltern die EU zu verlassen.

Das Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hob damit die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz auf. Die Vorinstanz habe nicht ausreichend geklärt, ob einem 40-jährigen Mann aus Ghana aufgrund einer außergewöhnlichen Härte eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden müsse. Die weitere Sachaufklärung müsste ergeben, ob es für die deutsche Tochter seiner Partnerin zumutbar wäre, das Land notfalls ebenso zu verlassen und den Familienmittelpunkt nach Ghana zu verlegen (Urt. v. 30.07.2013, Az. 1 C 15.12).

Dafür müsse das Verhältnis des Kindes zum leiblichen Vater und zum Kläger geklärt werden. Ebenso müsse die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof beachtet werden. Danach darf die Verweigerung eines Aufenthaltstitels nicht zur Folge haben, dass sich Unionsbürger gezwungen sehen, das Unionsgebiet zu verlassen und auf ihre Rechte zu verzichten. Dies könne grundsätzlich auch in Patchworkfamilien möglich sein.

Der Mann lebt mit seiner Partnerin, die ebenfalls ghanaische Staatsangehörige ist. mit zwei gemeinsamen Kindern und der siebenjährigen Tochter der Frau zusammen. Letztere besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie entstammt einer früheren Beziehung, die Mutter hat das alleinige Sorgerecht.

Nach § 36 Abs. 2 S. 1 des Aufenthaltsgesetzes darf eine Aufenthaltserlaubnis nicht verweigert werden, wenn dies eine außergewöhnliche Härte bedeutet. Eine Verletzung von Art. 6 Grundgesetz (GG) sei eine solche Härte. Das OVG hatte die Ausländerbehörde zwar verpflichtet, dem 40-Jährigen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, jedoch nicht ausreichend festgestellt, ob die Verweigerung tatsächlich Grundrechte verletzen würde.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerwG zu Familienzusammenführung: . In: Legal Tribune Online, 31.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9259 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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