Das Verbot eines vermeintlichen Unterstützervereins der radikal-islamischen Hamas durch das Bundesinnenministerium wankt. Das BVerwG unterbreitete am Mittwoch auf eine Klage der betroffenen Hilfsorganisation hin einen Vergleichsvorschlag.
Wenn die Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH)sämtliche Aktivitäten im Gazastreifen und im Westjordanland einstellt und ihre Geldflüsse offenlegt, werde das Verbot entfallen, so das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Beide Seiten hätten knapp vier Wochen Zeit, dem Vergleich zuzustimmen (Beschl. v. 25.05.2011, Az. 6 A 2.10).
Die IHH engagiere sich unbestritten weltweit caritativ und humanitär, erläuterte ein Gerichtssprecher. Die Unterstützung von Hilfsprojekten im Gaza-Streifen und im Westjordanland sei jedoch zweifelhaft.
Der Bundesinnenminister hatte das Verbot 2010 damit begründet, dass die IHH unter dem Deckmantel der humanitären Hilfe eine Organisation unterstütze, die Gewalt gegen Israel ausübe. Die Förderung von Sozialprojekten im Gazastreifen habe einen Werbeffekt für die radikal-islamische Hamas.
cla/LTO-Redaktion
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BVerwG: . In: Legal Tribune Online, 26.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3368 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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