Die Klage mehrerer Eigentümer wegen der Inanspruchnahme ihrer Grundstücke als naturschutzrechtliche Ausgleichflächen im Rahmen des Ausbaus der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld ist vor dem Bundesverwaltungsgericht ohne Erfolg geblieben.
Die Kläger sind Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen in und bei Erlangen, die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Diese Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dienen als Kompensation für die erheblichen, unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Inanspruchnahme dieser Flächen erforderlich ist oder - wie die Kläger geltend gemacht haben - das Eisenbahn-Bundesamt zur Schonung landwirtschaftlicher Nutzflächen vorrangig auf einvernehmlich zur Verfügung gestellte Flächen oder Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand hätte zurückgreifen müssen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwerG) hat jedoch methodische und sonstige inhaltliche Mängel bei der Festsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht feststellen können (Urt. v. 24.03.2011, Az. 7 A 3.10).
cla/LTO-Redaktion
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BVerwG: . In: Legal Tribune Online, 24.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2866 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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