BVerwG zu Soldaten-Frisur: Lange Haare müssen ab

17.12.2013

Männliche Soldaten haben die Haare kurz zu tragen. Das besagt der sogenannte Haar- und Barterlass der Bundeswehr. Ein ehemaliger Wehrpflichtiger ist hiergegen bis vor das BVerwG gezogen. Dass der Verteidigungsminister Männern die Haarlänge vorgeschrieben hat, Frauen jedoch nicht, ist für die Richter in Leipzig aber kein Problem. Es wurde ja keine Einheitsfrisur verordnet.

Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) halten den Haar- und Barterlass für Soldaten und Soldatinnen für rechtmäßig (Beschl. v. 17.12.2013, Az. 1 WRB 2.12). Der Bundesverteidigungsminister sei zu einem solchen Erlass befugt. Die bis heute im Wesentlichen fortbestehende Verordnung hatte 1972 der damalige Verteidigungsminister Helmut Schmidt erlassen.

Zur Funktionsfähigkeit der Streitkräfte gehöre ein einheitliches Auftreten. Es sei daher gerechtfertigt, wenn die freie Gestaltung der eigenen Haartracht eingeschränkt werde. Weil keine Einheitsfrisur vorgeschrieben werde, sei der Erlass ein verhältnismäßiges Mittel. Der Haar- und Barterlass setze lediglich äußere Grenzen.

Modische Frisuren sind erlaubt

Tatsächlich fordert der Erlass eine saubere und gepflegte Haar- und Barttracht. Modische Frisuren sind gestattet, solange sie nicht besonders auffällig sind. Für Männer gilt: Das Haar muss am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden. Bei aufrechter Kopfhaltung darf das Haar Uniform- und Hemdkragen nicht berühren.

Für den ehemaligen Wehrdienstleistenden, der vor das BVerwG zog, eine nicht hinzunehmende Regelung. Der Mann verrichtete 2009 seinen Dienst, von seinen 40 Zentimeter langen Haaren wollte er sich aber nicht trennen. Also beschritt er den Rechtsweg. Sein Antrag auf gerichtliche Entscheidung lehnte das Truppendienstgericht ab.

Die hiergegen gerichtete Beschwerde beim BVerwG blieb ohne Erfolg. Er sah sich in seinem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG), verletzt und verlangte, genauso wie Soldatinnen behandelt zu werden. Denen ist das Tragen längerer Haare bei der Bundeswehr gestattet. Hierhin sahen die Richter aber keine unzulässige Ungleichbehandlung, sondern viel eher eine Maßnahme zur Förderung von Frauen bei der Armee.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerwG zu Soldaten-Frisur: . In: Legal Tribune Online, 17.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10394 (abgerufen am: 13.11.2024 )

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