BVerwG zur bayerischen Verwandtenaffäre: Wie viel ver­di­ente die Ehe­frau und Sek­re­tärin des CSU-MdL?

28.09.2018

Jahrelang hatte der ehemaligen Bayreuther CSU-Abgeordnete Walter Nadler seine Ehefrau als Sekretärin beschäftigt. Das BVerwG entschied nun, dass das Landtagsamt einem Journalisten Auskunft über die Höhe ihres Gehalts geben muss.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass das Landtagsamt einem Journalisten Auskunft über das von einem Landtagsabgeordneten an seine Ehefrau für die Beschäftigung im häuslichen Abgeordnetenbüro gezahlte Bruttogehalt geben muss (Urt. v. 27.09.2018, Az. 7 C 5.17). Dem Auskunftsanspruch der Presse gebühre "Vorrang gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten Freiheit des Mandats und dem Schutz personenbezogener Daten des Abgeordneten und seiner Ehefrau", teilte das Gericht am Freitag in Leipzig mit.

Im konkreten Fall geht es um den ehemaligen Bayreuther CSU-Abgeordneten Walter Nadler. Jahrelang hatte er seine Frau als Sekretärin seines Wahlkreisbüros beschäftigt und aus seiner Mitarbeiterpauschale bezahlt. Der damalige Chefredakteur des Nordbayerischen Kuriers, Joachim Braun, wollte wissen, wie viel Geld sie bekam. Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) weigerte sich aber, die Zahl herauszugeben.

Die sogenannte Verwandtenaffäre betraf im Jahr 2013 zahlreiche Abgeordnete. Der damalige CSU-Fraktionschef Georg Schmid musste zurücktreten. Er hatte seine Ehefrau 22 Jahre lang als Scheinselbstständige in seinem Wahlkreisbüro beschäftigt. Stamm verwies auf den Schutz der Mitarbeiter und die Freiheit des Abgeordnetenmandats. "Leider hat das Bundesverwaltungsgericht in der Interessensabwägung anders entschieden und unsere Auffassung nicht gestützt", erklärte sie. "Es gilt nun, die schriftlichen Urteilsgründe abzuwarten."

Braun hatte auf Herausgabe der Daten geklagt. In erster Instanz bekam er vor dem Verwaltungsgericht München recht. Gegen das anderslautende Urteil in zweiter Instanz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ging er in Revision - mit Erfolg, wie sich nun zeigte.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerwG zur bayerischen Verwandtenaffäre: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31217 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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