Das BVerwG lockert die strenge Regulierung des deutschen Apothekengewerbes. Eine deutsche Apotheke darf Medikamente von einer anderen aus dem EU-Ausland bestellen und diese an Patienten abgeben, entschieden die Leipziger Richter. Medikamente zu verkaufen sei schließlich das Kerngeschäft der Pharmazeuten.
Deutsche Pharmazeuten dürfen Medikamente einer anderen Apotheke aus dem EU-Ausland an ihre Kunden weitergeben. Solange sie die Arzneimittel überprüfen und ihre Kunden bei Bedarf beraten, verstoßen sie nicht gegen das deutsche Apothekenrecht, entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am Donnerstag (Urt. v. 26.02.2015, Az. 3 C 30.13). Das Geschäftsmodell verstoße auch nicht gegen das Verbot, Arzneimittel von einer anderen Apotheke zu beziehen. Die Abgabe von Medikamenten an Patienten gehöre zum Kerngeschäft einer Apotheke.
Die Klägerin ist selbstständige Apothekerin aus Bayern. Sie wollte den Rabatten des Versandhandels etwas entgegensetzen und bot ihren Kunden seit 2008 an, Medikamente kostengünstiger bei einer Apotheke in Budapest zu bestellen. Im Falle einer Bestellung beschaffte die Klägerin die Arzneimittel über Großhändler in Deutschland und ließ sie an die ungarische Apotheke und von dort wieder zurück an ihre Apotheke liefern. Das zuständige Landratsamt untersagte der Klägerin im Juli 2009 u.a., die aus Ungarn bezogenen Arzneimittel mit Rechnung der Budapester Apotheke abzugeben. Die Apotheke betreibt das Geschäft inzwischen so aber nicht mehr.
Die von der Apotheke angefochtene Untersagung sei rechtswidrig, stellte das BVerwG nun fest. Die von der Apotheke praktizierte Abgabe von Arzneimitteln auf Rechnung einer fremden Apotheke verstoße nicht gegen die Verpflichtung, die Apotheke persönlich und eigenverantwortlich zu leiten. Für die Wahrnehmung ihrer pharmazeutische Verantwortung sei es ausreichend, wenn sie die aus Ungarn bezogenen Medikamente auf Eignung, Qualität und Unbedenklichkeit überprüft sowie die Kunden zu dem Medikament umfassend berät und informiert.
dpa/acr/LTO-Redaktion
BVerwG zu ausländischen Medikamenten: . In: Legal Tribune Online, 27.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14804 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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