BVerwG fragt den EuGH: Darf das BAMF die Über­stel­lungs­frist selbst unter­b­re­chen?

26.01.2021

Wegen der Covid-19-Pandemie hat Italien keine Überstellungen von Asylsuchenden mehr angenommen. Das BAMF hat daraufhin verhindert, dass die Zuständigkeit für diese auf Deutschland übergeht. Durfte es das?

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat im Rahmen eines bei ihm anhängigen Verfahrens den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen. Es geht um die Frage, ob die Dublin-III-Überstellungsfrist unterbrochen wird, wenn die Behörden die Vollziehung von Überstellungsentscheidungen aufgrund der Covid-19-Pandemie selbst aussetzen (Beschl. v. 26.1.2021, Az. 1 C 52.20).

Konkret haben sich die obersten deutschen Verwaltungsrichter mit dem Fall eines Nigerianers auseinandergesetzt, der über Italien nach Deutschland gereist ist. Italien hatte sich im August 2019 zur Übernahme des Mannes bereit erklärt, weshalb das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seinen Asylantrag ablehnte und die Abschiebung nach Italien anordnete.

Wer ist nun zuständig?

Im Februar 2020 hatte Italien dann jedoch mitgeteilt, dass es wegen der Covid-19-Pandemie keine Überstellungen von und nach Italien mehr durchführe. In der Folge hat das BAMF die Vollziehung der Abschiebungsanordnung selbst gem. § 80 Abs. 4 VwGO i.V.m. § 27 Abs. 4 Dublin-III-VO im März 2020 ausgesetzt. Später gab das Verwaltungsgericht (VG) Aachen der Klage des Nigerianers statt, da die sechsmonatige Überstellungsfrist abgelaufen und die Zuständigkeit für das Asylbegehren daher auf Deutschland übergegangen sei - was das BAMF gerade verhindern wollte.

Das BVerwG fragt sich nun, ob eine behördliche Aussetzung der Vollziehung aufgrund einer tatsächlichen Unmöglichkeit der Überstellung wegen einer Pandemie den Lauf der Frist unterbricht oder nicht. Dieselbe Frage stelle sich auch in einem anderen Verfahren (Beschl. v. 26.1.2021, Az. 1 C 53.20), weshalb das BVerwG aus gleichen Gründen den EuGH angerufen habe. 

Dass es sich bei diesem Vorgehen des BAMF um einen "juristischen Trick" handeln könnte, der womöglich kritisch zu betrachten ist, wird bereits diskutiert. Die Antwort des EuGH wird also mit Spannung erwartet.

pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerwG fragt den EuGH: . In: Legal Tribune Online, 26.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44098 (abgerufen am: 17.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen