BVerfG: Voßk­uhle spricht sich für Ein­füh­rung von Que­ru­lan­ten­ge­bühr aus

22.08.2011

Eine neue Gebühr für notorische Beschwerdeführer könnte nach dem Willen von Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle das höchste deutsche Gericht entlasten. Voßkuhle sieht inzwischen die Funktionsfähigkeit des BVerfG in Gefahr.

Im vergangenen Jahr hatten die Karlsruher Richter knapp 6.500 Verfassungsbeschwerden zu entscheiden. Zusätzlich wurden mehr als 2.500 Eingaben durch die Verwaltung abschließend bearbeitet. Wenn sich daran nichts ändert, drohe dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein ähnliches Schicksal wie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), warnte Voßkuhle. "Dort stehen die Richter mittlerweile vor einem Bestand von mehr als 150.000 unerledigten Verfahren." Es gelte, "das Verfassungsgericht vor der Funktionsunfähigkeit zu bewahren", forderte er. Die Richter sehen jetzt den Gesetzgeber am Zug.

Zur Entlastung schlägt das Karlsruher Gericht vor, die Bearbeitung offensichtlich aussichtsloser Anträge von einer Gebühr abhängig zu machen. Mit dieser "Mutwillensgebühr", die die Karlsruher Richter im Mai ins Gespräch brachten, würden Querulanten abgeschreckt, die mitunter bis zu 500 Verfassungsbeschwerden erheben.

Eine solche Gebühr sollte nach Voßkuhles Vorstellungen bis zu 5.000 Euro betragen und gestaffelt nach den Vermögensverhältnissen des Beschwerdeführers erhoben werden. Den Plänen zufolge soll ein Rechtspfleger entscheiden, ob eine Gebühr zu verhängen ist. Will der Beschwerdeführer diese nicht zahlen, kann er eine richterliche Entscheidung darüber beantragen.

dpa/age/LTO-Redaktion

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Zitiervorschlag

BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 22.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4084 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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