Verfassungsbeschwerde gegen Tübinger Verpackungssteuer: McDo­nald's vor dem BVerfG

11.09.2023

Die Stadt Tübingen will Müll im öffentlichen Raum verringern und erhebt daher eine Steuer auf Einweggeschirr. Das wird teuer für McDonald's, eine Tübinger Filiale zieht deshalb nun nach Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) muss sich mit der umstrittenen Verpackungssteuer auf Einwegbecher und Essensverpackungen der Stadt Tübingen befassen. McDonald's teilte mit, eine Franchise-Nehmerin aus Tübingen habe Verfassungsbeschwerde erhoben. Ein Sprecher des BVerfG bestätigte deren Eingang in Karlsruhe. Es geht um ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im Mai entschieden hatte, dass Tübingen bei Verkäufern von Speisen und Getränken eine solche Steuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und -besteck erheben darf.

Damit unterlag die Betreiberin einer McDonald's-Filiale in Tübingen, die unterstützt von dem Fast Food-Konzern gegen die kommunale Verpackungssteuersatzung geklagt hatte. In der Vorinstanz beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof hatte sich McDonald's noch durchgesetzt. Ziel der Stadt ist es, über die Steuer für weniger Müll im öffentlichen Raum zu sorgen. Andere Städte in Deutschland zeigten sich nach dem Urteil zunächst zögerlich, dem Beispiel aus Baden-Württemberg zu folgen. Als einen Grund nannten sie in einer Umfrage den Wunsch nach einer städteübergreifenden Lösung. 

McDonald's fordert eine einheitliche Regelung

McDonald's erklärte, die Franchise-Nehmerin weiter zu unterstützen. "Der Grund dafür ist, dass wir nach wie vor davon überzeugt sind, dass es in dieser Fragestellung einer bundesweiten und -einheitlichen Lösung bedarf. Insellösungen wie in Tübingen sind insbesondere für landesweit tätige Unternehmen nicht darstellbar." Eine bundesweite Lösung würde demzufolge nicht nur Planungssicherheit für die rund 200 lokalen mittelständischen Franchise-Nehmer und -Nehmerinnen bedeuten, sondern gleichzeitig auch notwendige Innovationen für nachhaltigere Verpackungen in der Breite fördern. Details zur weiteren juristischen Argumentation sind noch nicht bekannt.

Die Verfassungsbeschwerde hat nach Auskunft der Stadt Tübingen im Moment keinerlei Auswirkungen auf die Verpackungssteuer. "Sie wird erhoben gemäß den Anpassungen des Bundesverwaltungsgerichts", sagte eine Sprecherin. Demnach sind jeweils 50 Cent (netto) für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher und Einweggeschirr wie Pommesschalen fällig sowie jeweils 20 Cent für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel, etwa Trinkhalme. Eine frühere Obergrenze von 1,50 Euro pro Einzelmahlzeit entfalle aber nach dem Urteil.

Mit dieser Anpassung gehe die Stadt jetzt in die sogenannte Steuerveranlagung, sagte die Sprecherin. Sprich: Die Betriebe müssen eine Steuererklärung abgeben und erhalten nach Prüfung einen Steuerbescheid, rückwirkend zum 1. Januar 2022. Die nötigen Formulare sollen voraussichtlich kommende Woche an die Betriebe gesendet werden. Nach früheren Angaben der Stadt sind das rund 440.

dpa/ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verfassungsbeschwerde gegen Tübinger Verpackungssteuer: . In: Legal Tribune Online, 11.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52673 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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