Nachdem erneut Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zum Einheitlichen Patentgericht eingereicht wurden, hat das BVerfG den Bundespräsidenten gebeten, mit seiner Unterschrift zu warten. Er kommt der Bitte nach - schon zum zweiten Mal.
Die Einführung des europäischen Einheitspatents, das Unternehmen Zeit und Geld sparen soll, stockt erneut wegen Verfassungsbeschwerden in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gebeten, mit der Ausfertigung des notwendigen Gesetzes zu warten, bis über einen Eilantrag entschieden ist, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch auf Anfrage mitteilte. Eine Sprecherin des Bundespräsidenten erklärte, dieser werde der Bitte nachkommen. "Wir warten nun das weitere Vorgehen des Bundesverfassungsgerichts ab."
Das EU-Einheitspatent soll die Kosten für das Anmelden einer Erfindung nach früheren Angaben der EU-Kommission um bis zu 32.000 Euro senken. Die Idee ist, dass jeder Inhaber eines europäischen Patents zentral einen Antrag auf einheitliche Wirkung stellen kann. Damit gilt es auf einen Schlag in allen teilnehmenden Staaten.
Das System kann aber erst starten, wenn auch das vorgesehene Einheitliche Patentgericht (EPG) eingerichtet ist. Das ist seit Jahren durch die fehlende Zustimmung Deutschlands blockiert.
Derselbe Antragsteller wie schon beim ersten Mal
Im Februar vergangenen Jahres hatte das BVerfG nach einer ersten Verfassungsbeschwerde das 2017 erstmals beschlossene Gesetz für nichtig erklärt und zuvor ebenfalls den Bundespräsidenten gebeten, mit der Ausfertigung zu warten. Der Grund für den Erfolg der Verfassungsbeschwerden: Bei der Abstimmung im Bundestag waren damals nur etwa 35 der mehr als 600 Abgeordneten anwesend. Während des Verfahrens lag das Projekt jahrelang auf Eis.
Im November und Dezember hatten Bundestag und Bundesrat daraufhin das Gesetz wortgleich noch einmal beschlossen. Aber noch vor dem Jahreswechsel gingen in Karlsruhe zwei neue Verfassungsbeschwerden ein (Az. 2 BvR 2216/20 u.a.). Wann das Gericht darüber und vor allem über den damit verbundenen Eilantrag entscheidet, ist offen. Ein Antragsteller ist der Fachanwalt, der die schon erste Entscheidung erstritten hatte. Wer hinter der zweiten Beschwerde steht, ist nicht bekannt.
Die EU-Kommission wollte eigentlich 2021 die "Periode provisorischer Anwendung" des Einheitspatents beginnen. Von 2022 an sollte das neue System voll funktionsfähig sein. Das EPG bekommt seinen Sitz in Luxemburg.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Nach Bitte des BVerfG in Sachen Einheitliches Patentgericht: . In: Legal Tribune Online, 13.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43976 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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