Um (noch) mehr Bürgernähe zu zeigen, plant das BVerfG mehrere Schritte in Richtung "corporate design". Dazu gehört auch, den Bundesadler in neuem Design zu verwenden.
Von der "Residenz des Rechts" hin zum "corporate design" - in Karlsruhe will man an der Außendarstellung arbeiten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mitgeteilt, es werde ein neues Erscheinungsbild einführen.
Begonnen hat das Karlsruher Gericht mit dem Bundesadler: Das bisherige Hoheitszeichen, das Sigmund von Weech 1921 entworfen hat und immerhin über 70 Jahre die Außendarstellung des BVerfG prägte, hat ausgedient. Es wurde durch eine etwas minimalistischere Neugestaltung ersetzt.
Die Pressemitteilung, welche auch auf Englisch veröffentlicht und unter anderem bei Twitter durch das BVerfG verbreitet wurde, stößt in vielen Reaktionen eher auf Unverständnis. Rechtsanwalt Patrick Heinemann hält den neuen Bundesadler "vorsichtig gesagt für sehr gewöhnungsbedürftig". Weiter sagt Heinemann: "Warum wirft man ohne Not etablierte republikanische Symbole über Bord? Können wir noch nicht einmal unsere demokratischen Traditionen pflegen? In der gelungenen Inszenierung von Staatlichkeit sind wir mE wirklich unsouverän."
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In etlichen Kommentaren klingt an, dass das BVerfG als Träger von Hoheitsgewalt und "corporate design" als Begriff aus dem unternehmerischen Marketing sich eigentlich ausschließen würden. Auch wird fehlende Einheitlichkeit bemängelt, wobei aber sämtliche oberste Bundesorgane jeweils leicht unterschiedliche Versionen des Bundesadlers als ihr Hoheitszeichen nutzen - daran ändert die Entscheidung des BVerfG nichts. Andere hingegen betonen, dass es wichtig sei, dass auch Staatsorgane visuell mit der Zeit gingen - und so furchtbar sei der neue Adler nun auch nicht.
Für einige Monate versuchte sich das BVerfG in Sachen Öffentlichkeitsarbeit Ende 2021 auch an einem Instagram-Account, welcher aber nach kurzer Zeit wieder gelöscht wurde.
Hintergrund des Ganzen ist, dass das BVerfG mit dem neuen Erscheinungsbild anstrebt, "bürgernah, modern und unabhängig" zu sein. In seinem Selbstbild sieht sich das BVerfG als "Bürgergericht" und ist aufgrund der kontinuierlich hohen Zahl an Verfassungsbeschwerden auch überzeugt, dass die Menschen in Deutschland dies ebenso wahrnehmen, so die Pressemitteilung. Weil man von der hohen Akzeptanz der Entscheidungen lebe, wolle man den Menschen die Tätigkeit des Gerichts noch näher bringen und den Zugang zu sämtlichen Tätigkeiten des Gerichts erleichtern, teilt das BVerfG mit. Neben dem Adler und einem "modernen, klares und besonders gut lesbaren Schriftbild" wird dies insbesondere auch eine Neugestaltung der Website des BVerfG beinhalten. Das soll allerdings erst Ende 2023 passieren.
jb/LTO-Redaktion
BVerfG versucht sich an "corporate design": . In: Legal Tribune Online, 03.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51222 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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