Die Ökologisch-Demokratische Partei ist vor dem BVerfG mit einer Organklage gegen die Verteilung von Fraktionsgeldern im Bundestag gescheitert. Der Antrag sei als unzulässig verworfen worden, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) hatte geklagt, weil sie unter anderem die Mittelzuweisung an die Fraktionen im Haushalt 2012 für eine verschleierte Finanzierung der im Parlament vertretenen Parteien hält. Damals flossen demnach rund 81 Millionen Euro an die Fraktionen, 151 Millionen an die Bundestagsabgeordneten für die Beschäftigung von Mitarbeitern sowie rund 98 Millionen Euro an die parteinahen Stiftungen. Die ÖDP - die nicht im Bundestag sitzt - sieht sich durch diese Regelung in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt.
Die Partei habe diese Verletzung aber nicht ausreichend dargelegt, entschieden die Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe. Zwar könne das Recht auf Chancengleichheit durch die Zuweisung staatlicher Finanzmittel betroffen sein.
Da sie in diesem Fall jedoch nicht an die Parteien, sondern an Dritte gezahlt wurden, hätte die ÖDP aufzeigen müssen, dass der Bundestag bereits durch die Bewilligung einem Missbrauch der Mittel Vorschub geleistet habe. Dies sei jedoch in nicht ausreichendem Maße erfolgt. Zudem sei der Antrag verfristet, soweit er sich gegen eine seit den 1990-er Jahren unveränderte Rechtslage richtete (Beschl. v. 15.07.2015, Az. 2 BvE 4/12).
dpa/mbr/LTO-Redaktion
BVerfG zur Verteilung von Fraktionsgeldern: . In: Legal Tribune Online, 04.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16492 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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