Streit mit AfD nach Austritt: BVerfG weist Verfassungsbeschwerde ab

27.05.2014

Hoffnungsvoll hatte sich das ehemalige Parteimitglied Elias Mößner mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Zulassung der AfD zur Europawahl gestemmt. Wie nun bekannt wurde, hat das BVerfG die Sache nicht zur Entscheidung angenommen - ohne Begründung.

Die Verfassungsbeschwerde des Juristen Elias Mößner gegen die Zulassung der Alternative für Deutschland (AfD) ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat diese nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschl. v. 19.05.2014, Az. 2 BvR 869/14). Eine Begründung lieferte Karlsruhe nicht.

Laut Mößner hält sich die AfD nicht an demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien. Jeder wahlberechtigte Deutsche müsse die Einhaltung des Demokratieprinzips bei der Vorbereitung des Wahl einklagen können.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Streit mit AfD nach Austritt: . In: Legal Tribune Online, 27.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12109 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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