Das Unternehmen Uber ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen das behördliche Verbot des Fahrer-Vermittlungsdienstes in Hamburg vor dem BVerfG gescheitert. Der Fahrdienst bleibt damit in der Hansestadt wohl endgültig verboten.
Wie ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) am Montag auf Nachfrage von LTO mitteilte, hatte das oberste deutsche Gericht die Beschwerde des Fahrdienstes bereits im November vergangenen Jahres mangels Zulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen. Eine nähere Begründung gab der Pressesprecher nicht an (Beschl. v. 13.11.2014, 1 BvR 2861/14).
Mit der Verfassungsbeschwerde hatte sich Uber gegen eine Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG) gewandt. Dieses hatte - anders als noch das Verwaltungsgericht* - im September 2014 einen Eilantrag der Betreiber der Vermittlungs-App gegen eine Verbotsverfügung der Hamburger Verkehrsbehörde abgelehnt. Die Hamburger Behörde hatte Uber zuvor die Vermittlung von Fahrgästen an Fahrer ohne Personenbeförderungsgenehmigung sowie die Werbung dafür untersagt.
mbr/LTO-Redaktion
*geändert am 12.01.2015, 13.58. Zuvor stand hier noch "Landgericht".
Uber scheitert vor BVerfG : . In: Legal Tribune Online, 12.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14333 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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