Laut BVerwG muss Deutschland die von Ramstein aus gesteuerten US-Drohnenangriffe nicht kontrollieren. Gegen dieses Urteil wurde nun Verfassungsbeschwerde eingereicht, das Recht des Schutzes auf Leben der Beschwerdeführer sei verletzt.
Gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) über von Deutschland aus gesteuerte US-Drohneneinsätze wurde Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingelegt. Es geht dabei um die Verantwortung Deutschlands, die Familie der Beschwerdeführer vor weiteren Angriffen unter Einbeziehung des US-Luftwaffenstützpunkts Ramstein zu schützen. Dies geht aus einer Pressemitteilung der NGO ECCHR vor, welche die Verfassungsbeschwerde unterstützt.
Das BVerfG bestätigte gegenüber LTO den Eingang der Verfassungsbeschwerde, die unter dem Az. 2 BvR 508/21 anhängig sei. Die Beschwerdeführer sind zwei Jemeniten, deren Angehörige im Jahr 20212 durch Raketen getötet wurden, die von einer US-Drohne abgefeuert wurden. Dies sei seitens der USA jedoch nie formell bestätigt worden, so der ECCHR in seiner Mitteilung.
Zunächst entschied das OVG Münster im Jahr 2019 noch, dass Deutschland darauf hinwirken müsse, dass die USA bei der Nutzung ihrer Militärbasis das Völkerrecht einhalten. Das BVerwG sah dies im Jahr 2020 jedoch anders und hob das Urteil auf. Die diplomatischen Bemühungen der Bundesregierung seien ausreichend und zwar unabhängig von der Frage, ob die US-Drohneneinsätze gegen das Völkerrecht verstoßen.
Beschwerdeführer: "Setzen große Hoffnungen in das deutsche Gericht"
Vor dem BVerfG machen die Beschwerdeführer nun geltend, dass das BVerwG die Bundesregierung hätte verpflichten müssen, mehr für den Schutz des Rechts auf Leben der Kläger zu tun. Zudem bringen sie laut Pressemitteilung des ECCHR vor, dass die Bedeutung Ramsteins für die US-Drohnenangriffe im Jemen viel größer ist, als angenommen und dass das Ausmaß der Völkerrechtswidrigkeit nicht ausreichend geprüft wurde. Ahmed bin Ali Jaber, einer der Beschwerdeführer, äußert, dass sie immer noch Drohnen über sich hören und immer noch in Angst leben würden. "Wir setzen große Hoffnungen in das deutsche Gericht", so Bin Ali Jaber weiter.
pdi/LTO-Redaktion
Verfassungsbeschwerde gegen Urteil des BVerwG: . In: Legal Tribune Online, 23.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44564 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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