Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima riss die Bundesregierung in der Atompolitik das Ruder herum. Das BVerfG entschied nun, dass den Energiekonzernen dafür eine "angemessene" Entschädigung zusteht.
Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine "angemessene" Entschädigung zu. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall am Dienstag in Karlsruhe. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen (Urt. v. 06.12.2016, Az.1 BvR 2821/11 u.a.).
Mit der Karlsruher Entscheidung wird den Unternehmen noch kein Geld zugesprochen. Sie schafft aber die Grundlage dafür, um Ansprüche außergerichtlich oder in weiteren Prozessen durchzusetzen.
Die Richter hielten die Regelungen des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (13. AtG-Novelle) zwar für weitgehend zumutbar. Einige Regelungen verletzten aber die Eigentumsgarantie, urteilten die Richter. Die geschützten Nutzungsmöglichkeiten der Anlagen werden unzumutbar, teilweise auch gleichheitswidrig beschränkt, so das BVerfG. "Der an sich zulässigen gesetzlichen Eigentumsausgestaltung fehlt hier die verfassungsrechtlich notwendige Ausgleichsregelung", sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof bei der Urteilsverkündung.
Die schwarz-gelbe Koalition hatte 2011 nach der Reaktorkatastrophe in Japan für die 17 deutschen Kraftwerke eine kurz zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung zurückgenommen. Damals wurde besiegelt, dass spätestens Ende 2022 Schluss ist mit der Atomkraft. Bis dahin müssen alle Meiler vom Netz. Ursprünglich zugesagte Extra-Strommengen wurden wieder kassiert. Zudem bekamen die Betreiber für jedes Kraftwerk einen festen Termin für die Abschaltung vorgeschrieben, zu dem die Genehmigung erlischt.
Acht vorwiegend ältere Meiler mussten noch im Sommer 2011 endgültig abgeschaltet werden. Die letzten sind Ende 2022 an der Reihe, dann soll Schluss sein mit der Atomkraft in Deutschland. Nach Darstellung der Konzerne bedeutet das Schäden in Milliardenhöhe, etwa durch umsonst getätigte Investitionen oder Produktionsmengen, die nicht mehr zu Strom gemacht werden können. Gesamtforderungen wurden nie beziffert. Schätzungsweise dürfte es aber um rund 19 Milliarden Euro gehen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
BVerfG zu Atomausstieg: . In: Legal Tribune Online, 06.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21367 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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