Beschatten, abhören, filmen: Das BKA hat seit 2009 umfangreiche Befugnisse zur Terrorabwehr. Die Karlsruher Verfassungsrichter prüfen nun, ob dabei die Grundrechte der Bürger gewahrt bleiben.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sieht das seit 2009 geltende BKA-Gesetz zur Terrorabwehr in Teilen kritisch. Das wurde in der mündlichen Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe deutlich. "Wie viel Datenschatz darf der Verfassungsstaat den Ermittlungsbehörden zugestehen und welchen Datenschutz schuldet er seinen Bürgern?", fragte Gerichts-Vizepräsident Ferdinand Kirchhof.
Die Richter müssen klären, ob die Reformen im BKA-Gesetz gegen Grundrechte der Bürger verstoßen (Az.: 1 BvR 1140/09 und 966/09). Die umstrittenen Regelungen räumen dem Bundeskriminalamt seit 2009 weitreichende neue Befugnisse zur Terrorabwehr ein.
Die Richter stellten der Bundesregierung viele Fragen und listeten einen Katalog klärungsbedürftiger Punkte. Das BKA arbeite im Rahmen der Gesetze entschlossen, aber mit Augenmaß für die Erhaltung des Rechtsstaats, verteidigte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Regelungen. Deutschland sei kein Überwachungsstaat. Seit 2009 seien zwölf Terroranschläge misslungen oder vereitelt worden, was auch dem BKA-Gesetz zu verdanken sei. Insgesamt erst 15 Mal sei das BKA zur Terrorabwehr tätig geworden.
Die Kompetenzen des BKA zur "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" reichen von der Online-Durchsuchung und der Telekommunikationsüberwachung bis hin zur längerfristigen Observierung sowie Lausch-und Spähangriffen in Wohnungen.
Klägervertreter hatten schon früher Erfolg in Karlsruhe
Dagegen geklagt haben unter anderem der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum, der ehemalige Kulturstaatsminister Michael Naumann, mehrere Rechtsanwälte und Grünen-Politiker und ein Arzt. Sie kritisieren die Reform in vielen Punkten. Karlsruhe wollte den ganzen Tag verhandeln.
"Die Klage richtet sich nicht gegen das BKA" oder Ermittlungen an sich, sagte der ehemalige Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch als Prozessvertreter der Kläger. Aber das Gesetz könne so nicht bleiben. Es sei an vielen Stellen zu unklar und wahre die Grundrechte von Bürgern nicht.
Die Kläger verlangen unter anderem höhere Schranken für das Ausspähen von Computern und für den Spähangriff in Wohnungen. Sie wollen auch mehr Schutz von Rechtsanwälten, Psychologen, Ärzten und Journalisten in deren Vertrauensverhältnis zu Mandanten und Patienten.
Baum und Hirsch waren in Karlsruhe schon mehrmals erfolgreich, so etwa 2004 mit einer Klage gegen den sogenannten Großen Lauschangriff und 2008 gegen die Online-Durchsuchung, bei der hohe Hürden durchgesetzt wurden. Ein Urteil ist für Herbst zu erwarten.
dpa/avp/LTO-Redaktion
BVerfG sieht BKA-Gesetz kritisch: . In: Legal Tribune Online, 07.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16126 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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