Strafbefehl rechtskräftig: Bushido muss 135.000 Euro zahlen

03.02.2016

Wegen Steuerhinterziehung muss der Rapper Bushido eine Geldstrafe von 135.000 Euro zahlen. Ein Strafbefehl gegen ihn sei rechtskräftig geworden, sagte die Sprecherin des LG Berlin am Mittwoch.

Der Berliner Rapper Bushido muss aufgrund eines Strafbefehls eine Geldstrafe in Höhe von 135.000 Euro zahlen. Das bestätigte am Mittwoch eine Sprecherin des Landgerichts (LG) Berlin. Zuerst hatte die Bild-Zeitung berichtet.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Strafbefehl nach jahrelangen Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung beantragt. Da Bushido (37) keinen Einspruch erhob, wurde die Strafe nun rechtskräftig. Anderenfalls wäre es zu einem öffentlichen Strafverfahren gekommen.

Die Geldstrafe setzt sich aus Zahl und Höhe der verhängten Tagessätze zusammen, wobei die Zahl der Tagessätze von der Schwere der Schuld, ihre Höhe hingegen von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen abhängt. Wie viele Tagessätze bei Bushido zugrunde gelegt wurden, sagte die Sprecherin nicht. Sie bestätigte aber, dass es mehr als 90 sind. Damit wird die Strafe im polizeilichen Führungszeugnis eingetragen.

Nähere Angaben wurden nicht gemacht, weil man daraus auf die Höhe des Einkommens schließen könnte - dieses sei aber durch das Steuergeheimnis geschützt, sagte die Sprecherin.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Strafbefehl rechtskräftig: . In: Legal Tribune Online, 03.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18360 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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