Zentraler Justizstandort geplant: Kempten soll künftig für Bundeswehr-Strafsachen im Ausland zuständig sein

28.03.2012

Straftaten von Soldaten im Auslandseinsatz sollen künftig von einer zentralen Staatsanwaltschaft in Kempten im Allgäu verfolgt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, den die Bundesregierung am Mittwoch in Berlin auf den Weg brachte.

Bislang sind in der Regel die Gerichte und Staatsanwaltschaften an dem Ort zuständig, an dem der Soldat stationiert ist oder seinen Wohnsitz hat. Grund für die Zentralisierung sind die besonderen Gegebenheiten bei Straftaten im Einsatz. Die Einarbeitung in die komplizierte Materie habe nach Angaben des Bundesjustizministeriums die Strafverfahren oft verzögert.

Ein zentraler Justizstandort für Soldaten im Einsatz sei schon lange im Gespräch. Union und FDP hatten die Einrichtung bereits 2009 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Der Ort war aber lange unklar. Im Gespräch waren unter anderem auch Potsdam und Leipzig.

Die Wahl fiel dann auf Kempten, weil dort schon die bayerische Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Soldaten im Ausland ist, wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte. Mit der Einrichtung der zentralen Staatsanwaltschaft sind auch Amtsgericht und Landgericht in Kempten für die Prozesse zuständig. Zuständiges Oberlandesgericht soll München sein.

Wenn das internationale Völkerstrafrecht berührt ist - so wie bei dem 2009 von einem deutschen Oberst befohlenen Bombardement zweier Tanklaster in Nordafghanistan mit zahlreichen Toten - ist weiter die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe zuständig.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Zentraler Justizstandort geplant: . In: Legal Tribune Online, 28.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5887 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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