Das BVerwG hat mehrfache Klagen gegen den Tunnel für die Autobahn 20 zurückgewiesen. Der Planungsfehler beim Gewässerschutz sei heilbar. Zudem erkenne man keine weiteren Gründe gegen das Vorhaben.
Anwohner, Kommunen, Naturschutzverbände und ein Fährunternehmen hatten gegen die 5,6 Kilometer lange A20-Elbquerung bei Glückstadt geklagt. Nach ihrer Ansicht sei der Tunnel weder notwendig noch finanzierbar, gefährde aber umliegende Naturschutzgebiete sowie die wirtschaftliche Existenz des Fährbetriebs. Zudem bestünden Zweifel an der baulichen Sicherheit des Vorhabens.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erkannte die Klagen der Naturschutzverbände in einem Punkt an: Bei der nachträglichen Prüfung bestimmter wasserrechtlicher Fragestellungen und Anpassung des Planfeststellungsbeschlusses hätte die Öffentlichkeit beteiligt werden müssen. Dieser Formfehler führt zur Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Beschlusses, kann jedoch nachträglich behoben werden (Urtt. v. 28.04.2016, Az. 9 A 7.15 u.a.).
Weitere Aspekte, die gegen den Bau des Elbtunnels sprechen, seien hingegen nicht ersichtlich. Die gesetzliche Feststellung im Fernstraßenbedarfsplan, wonach das Projekt zum vordringlichen Bedarf beim Fernstraßenbau gehört, sei für das Gericht verbindlich. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Natur- oder Artenschutzes sei nicht zu erwarten.
Verbesserte Sicherheitsvorkehrungen zugesagt
Angesichts der Sicherheitsbedenken hatten die Planer schon in der mündlichen Verhandlung Mitte April Änderungen zugesagt. Statt bisher zwei soll es künftig fünf befahrbare Querverbindungen für Rettungsdienste zwischen den beiden Tunnelröhren geben. Zudem sollen hauptamtliche Wachabteilungen der Feuerwehr geschaffen werden, um die freiwillige Feuerwehr in ihrer Verantwortung zu entlasten. Dem Fährbetrieb wurden mögliche Entschädigungen zugesagt.
Auch an der Finanzierbarkeit bestehen nach Ansicht des Gerichts keine Zweifel. Sollte eine geplante Privatfinanzierung scheitern, werde der Bund einspringen, betonte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier.
Erleichtert reagierte auf die Entscheidung Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD). „Wir können in mit der A20 im Wesentlichen so weiterplanen, wie wir es vorgesehen haben“, sagte er in Kiel.
nas/dpa/LTO-Redaktion
Bundesverwaltungsgericht zu Elbquerung: . In: Legal Tribune Online, 28.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19246 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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