Das BVerfG befürchtet, ebenfalls vom US-Geheimdienst NSA abgehört worden zu sein. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hat zwischenzeitlich erwogen, den Verdacht überprüfen zu lassen. "Ich habe mich aber dagegen entschieden", sagte er am Mittwochabend in Karlsruhe. Im übrigen sei die Affäre "sehr unappetitlich".
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sieht sich gut abgesichert gegen Abhörmaßnahmen. Die entsprechenden baulichen und technischen Maßnahmen seien schon vor der Affäre eingerichtet worden, sagte Voßkuhle. "Wir sehen uns jetzt natürlich bestätigt".
Die Hinweise auf die Abhöraktionen stammen aus Unterlagen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden, der vorläufig politisches Asyl in Russland gefunden hat. Nach ersten Medienberichten über die Enthüllungen hatte die Bundesanwaltschaft Ende Juni einen "Beobachtungsvorgang" zu möglichen Aktivitäten des US-Geheimdienstes in Deutschland angelegt. Doch bisher deckt sich die zurückhaltende Vorgehensweise der Bundesanwaltschaft mit der des BVerfG.
Mit der Zurückhaltung könnte es allerdings bald vorbei sein. Denn der Druck auf den Staatsapparat nimmt ständig zu. Im Zuge der NSA-Affaire wurden bereits zahlreiche Strafanzeigen erstattet.
dpa/age/LTO-Redaktion
Hinweise auf Abhöraktionen: . In: Legal Tribune Online, 13.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10988 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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