Streit um das Heizungsgesetz: Har­b­arth betont Eigentum als "wich­tiges Recht"

10.07.2023

Nachdem das BVerfG die Schlussabstimmung des Bundestags zum Heizungsgesetz vor der Sommerpause verhindert hat, äußerte sich Gerichtspräsident Harbarth und gab einen Einblick, worum es in weiteren Verfahren zu dem Gesetz gehen könnte.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Stephan Harbarth, hat bei den Diskussionen um das Heizungsgesetz auf die Achtung des Eigentumsrechts hingewiesen. "Das Eigentum ist ein wichtiges Freiheitsrecht, das die Menschen auch wirtschaftlich in die Lage versetzen soll, ein selbstbestimmtes, ein freies Leben zu führen", sagte Harbarth dem Handelsblatt (Montag). Selbst wenn es einen gesellschaftlichen Wandel gäbe, könne man das Eigentumsgrundrecht nicht aus den Angeln heben. Es müsse in Ausgleich mit anderen privaten und öffentlichen Belangen gebracht werden.  

Zu Vorwürfen wegen einer indirekten Enteignung durch das Heizungsgesetz mit dem Verbot für Öl- und Gasheizungen sagte Harbarth: "Wir werden einige dieser Fälle voraussichtlich noch auf den Tisch bekommen. Deshalb nur allgemein: Nicht jede Beschränkung von Eigentümerbefugnissen ist eine Enteignung." Eine Enteignung setze die Entziehung von Eigentum voraus.

Das BVerfG hatte die eigentlich für vergangenen Freitag geplante Schlussabstimmung über das Heizungsgesetz untersagt, was zu mancher Kritik führte, aber auch als positives Signal für die Demokratie befürwortet wurde. Das höchste deutsche Gericht machte Zweifel geltend, dass die Rechte der Abgeordneten in den Beratungen ausreichend gewahrt wurden.

Die Koalitionsfraktionen beschlossen daraufhin, dass das Gesetz zum Einbau klimafreundlicher Heizungen nun Anfang September verabschiedet werden soll. Inhaltlich wollen sie keine Änderungen mehr zulassen. Die Union wirbt hingegen für einen inhaltlichen Neuanlauf bei dem Gesetzesvorhaben.

dpa/ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Streit um das Heizungsgesetz: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52199 (abgerufen am: 01.11.2024 )

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