Bundesverfassungsgericht: Ste­phan Har­b­arth soll Nach­folger von Kirchhof werden

von Pia Lorenz

09.11.2018

Nun ist es heraus. Der CDU-Fraktionsvize und SZA-Partner Prof. Dr. Stephan Harbarth soll Nachfolger von Ferdinand Kirchhof werden. Dabei wurde er zeitweise von der Opposition als befangen kritisiert, weil die Kanzlei VW im Abgasskandal vertritt.

Der Unionsfraktionsvize und Mannheimer Anwalt Stephan Harbarth soll die Nachfolge von Ferdinand Kirchhof antreten. Die Amtszeit des Richters im Ersten Senat und amtierenden Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist eigentlich schon seit Ende Juni abgelaufen, bislang konnte man sich aber noch nicht auf einen Nachfolger einigen. Nun soll es der 46-jährige Katholik Harbarth werden, der damit aller Voraussicht nach mittelfristig auch Präsident des BVerfG werden wird.

Das Vorschlagsrecht für den Posten hat die Union, gewählt werden muss Harbarth dann vom Plenum des Bundestags sowie vom Bundesrat, jeweils mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Eine offizielle Stellungnahme war am Freitag nicht mehr zu erlangen, die Grünen sollen bereits zugestimmt haben, auch die SPD hat nach LTO-Informationen ihr Einverständnis signalisiert. 

Harbarth ist Vorstandsmitglied und Partner bei SZA Schilling Zutt und Anschütz, einem Spin Off von Shearman Sterling. Er beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Gesellschaftsrecht, M&A, Kapitalmarktrecht und Prozessführung. Die Kapitalmarktrechtler der Kanzlei treten seit 2015 im Abgasskandal in Erscheinung, sie ist von VW mandatiert. Seit März 2018 hat der promovierte Honorarprofessor und Vater dreier Kinder zudem einen Lehrauftrag an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg, wo er auch selbst studierte.

Zitiervorschlag

Bundesverfassungsgericht: . In: Legal Tribune Online, 09.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32003 (abgerufen am: 03.11.2024 )

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