Nach ARD-Sendung über Wahlkampf: Nächste Beschwerde landet beim BVerfG

09.10.2014

Etwa ein Jahr nach der Bundestagswahl gibt es Kritik an ihrer Gültigkeit. Nach Staatsrechtler von Arnim zieht nun, wie am Mittwoch bekannt wurde, auch ein Berliner Rechtsanwalt nach Karlsruhe. Hintergrund sind Berichte der ARD von vor etwa einem Jahr. Danach hätten Abgeordnete ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter auf Kosten des Steuerzahlers für den Wahlkampf eingesetzt.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) muss sich mit einer weiteren Beschwerde gegen die Gültigkeit der 18. Bundestagswahl 2013 auseinandersetzen. Nach Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim zweifelt nun auch der Berliner Rechtsanwalt Ulrich Barth die Rechtmäßigkeit der Wahl an - jedoch aus einem anderen Grund als von Arnim, dem vor allem die Fünf-Prozenthürde ein Dorn im Auge ist.

Die Verfassungsbeschwerde Barths stützt sich auf eine Reportage des ARD-Magazins "Report Mainz", ausgestrahlt am 17.09.2013. Demzufolge sollen Abgeordnete aller im 17. Bundestag vertretenen Parteien ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter für den Wahlkampf eingesetzt haben. Die vom Parlament - und damit vom Steuerzahler -  finanzierten Kräfte sollen u.a. Plakate geklebt und Flugblätter verteilt haben. Sie seien dafür mit der Mitarbeiterpauschale nach § 12 Abs. 3 S. 1 Abgeordnetengesetz (AbgG) bezahlt worden. Hierdurch sollen die Parteien mehrere Millionen Euro an eigenen Aufwendungen gespart haben, lautet der Vorwurf.

Es sei nicht auszuschließen, dass dieser finanzielle Vorteil im Wahlkampf auch Einfluss auf die Sitzverteilung im neuen Bundestag genommen habe, so der Beschwerdeführer.

Der Deutschen Bundestag hatte sich bereits mit den Vorwürfen auseinandergesetzt und den Wahleinspruch im Sommer zurückgewiesen. Demnach hätten die Recherchen der ARD keine Belege dafür geliefert, dass die Abgeordnetenmitarbeiter illegal finanziert für den Wahlkampf eingesetzt worden seien.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach ARD-Sendung über Wahlkampf: . In: Legal Tribune Online, 09.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13434 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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