Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung haben Bundestag und Bundesrat angenommen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht darin "einen Meilenstein zur Verbesserung der Streitkultur in Deutschland".
Der vom Bundesjustizministerium im August 2010 vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung wurde am 15. Dezember 2011 vom Bundestag beschlossen. Der Vermittlungsausschuss legte einen Vorschlag vor, den Bundestag und Bundesrat nun annahmen. Damit wird eine gesetzliche Grundlage für die Mediation geschaffen.
Das Gesetz sieht verschiedene neue Eckpfeiler für die Mediation vor. So soll die Teilnahme an dem Verfahren auf Freiwilligkeit beruhen; auch die Autonomie und Eigenverantwortlichkeit der Parteien werden gestärkt. Weitere wichtige Punkte des Gesetzes sind die Neutralität und Unabhängigkeit des Mediators sowie seine fehlende Entscheidungskompetenz. Die Vertraulichkeit des Verfahrens einschließlich Zeugnisverweigerungsrechten für die Mediatoren wird in den Prozessordnungen festgelegt.
Die bisher praktizierte gerichtsinterne Mediation wird in ein so genanntes "erweitertes Güterichtermodell" überführt werden. Das Güterichtermodell ist eine zusätzliche Option für die Beteiligten zur einvernehmlichen Konfliktbeilegung. Die Kompetenz der Gerichte zur Konfliktlösung wird durch die Institutionalisierung eines speziellen Güterichters, der nicht zur Entscheidung des Streites befugt ist, gestärkt.
Schließlich erhalten die Länder die Möglichkeit, die außergerichtliche Streitbeilegung durch eine Ermäßigung oder einen Erlass der Gerichtsgebühren weiter zu fördern.
Das Gesetz tritt unmittelbar nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
bmj/age/LTO-Redaktion
Mediationsgesetz verabschiedet: . In: Legal Tribune Online, 02.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6514 (abgerufen am: 19.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag