Am Freitag hatte es der Bundesrat gleich mit zwei höchst umstrittenen Gesetzesvorhaben zu tun. Während die Pkw-Maut letztlich durchgewunken wurde, sorgten die Pläne, das sogenannte Fracking in Deutschland unter bestimmten Auflagen zuzulassen, für angeregte Diskussionen. Einig war man sich dann wieder bei der Erhöhung der Bußen für Schwarzfahrer.
Die Pkw-Maut kommt – das steht nun fest. Das umstrittene Projekt von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ist endgültig beschlossen. Der Bundesrat verzichtete am Freitag auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses und billigte das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz.
Keine Ausnahmen von der Maut für Grenzregionen
Trotz massiver Vorbehalte hat der Bundesrat die vor allem von der CSU vorangetriebene PKW-Maut passieren lassen. Mehrere Länder wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen stemmten sich bis zuletzt dagegen, weil sie Einbußen im grenznahen Verkehr mit der Schweiz, Frankreich oder den Niederlanden befürchten.
Sie machten sich dafür stark, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen, um das Gesetz noch nachzubessern, bekamen aber keine Mehrheit. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, hätte ein solcher Schritt das Projekt ohnehin nicht verhindert, sondern nur verzögert.
Starten soll die Maut nun 2016. Sie gilt für inländische Autobesitzer auf Autobahnen und Bundesstraßen, für Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf Autobahnen. Inländer entrichten im Schnitt 74 Euro Jahresmaut. Durch eine Absenkung der Kfz-Steuer solle die Maut für Inländer kompensiert werden. Nach Abzug der Systemkosten soll sie jährlich 500 Millionen Euro einbringen. Union und SPD hatten das CSU-Wunschprojekt im Koalitionsvertrag vereinbart.
Massive Vorbehalte gegen Fracking
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat erhebliche Vorbehalte gegen das sogenannte Fracking in Deutschland vorgebracht. Mehrere Redner, darunter die Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, Hannelore Kraft und Stephan Weil (beide SPD), hoben am Freitag die Risiken für Wasser- und Naturschutz hervor.
Die Länderkammer formulierte eine ganze Reihe von Einwänden in ihrer Stellungnahme. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sicherte zu, diese sorgfältig prüfen zu wollen. Hendricks sagte, es gehe in der derzeitigen Debatte vor allem auch darum, Rechtssicherheit bei dieser Technologie herzustellen. Es gehe nicht um ein vollständiges Verbot, da dies voraussichtlich rechtlich nicht bestehen würde.
Am Donnerstag hat der Bundestag das hochumstrittene Gesetzespaket zur Gasförderung unter Einsatz von Chemikalien in erster Lesung beraten. Damit wurde das parlamentarische Verfahren eröffnet. Es könnte noch schärfere Vorgaben im Vorschlag der Bundesregierung geben, die Technologie ab 2016 bundesweit zu erproben. Das Gesetz ist nach Ansicht der Bundesregierung im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Es könnten aber durch Anrufung des Vermittlungsausschusses weitere Änderungen erzwungen werden.
Schwarzfahren wird teurer, endlich
Laut einem Bericht des Tagesspiegels beschloss der Bundesrat heute zudem die Anhebung des sogenannten erhöhten Beförderungsentgeltes für Schwarzfahrten im öffentlichen Nahverkehr von derzeit 40 Euro auf demnächst 60 Euro. Eine entsprechende Verordnung sei von der Länderkammer gebilligt worden.
Zur Begründung habe es geheißen, Preise, Löhne und Gehälter sowie die Beförderungstarife seien in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Es sei daher davon auszugehen, dass der bislang geltende Höchstbetrag Schwarzfahrer nicht mehr ausreichend davon abhält, ohne gültiges Ticket zu fahren.
Der alte Satz von 40 Euro wurde zuletzt 2002 festgelegt und seitdem nicht mehr erhöht. Bisher entgingen den Nahverkehrsanbietern durch Schwarzfahrer rund 250 Millionen Euro im Jahr. Die nun beschlossene Erhöhung soll voraussichtlich noch am 1. Juli in Kraft treten.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Heute im Bundesrat: . In: Legal Tribune Online, 08.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15501 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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