Der Bundesrat startet einen neuen Anlauf für ein Verbot der NPD. Die Länderkammer beschloss am Freitag, vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei einzuleiten. 15 Länder brachten den Vorstoß gemeinsam ein, lediglich Hessen enthielt sich bei der Abstimmung. Das hessische Votum steht dem Vorhaben aber nicht im Wege.
Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) verwies auf erhebliche juristische und politische Risiken des Verfahrens. Die größte Gefahr bestehe in einem erneuten Scheitern; dies würde die NPD deutlich aufwerten. Außerdem löse ein Verbotsverfahren nicht das Problem des Rechtsextremismus. Da die Zielsetzung aber legitim sei, stelle sich Hessen nicht gegen einen neuen Antrag, betonte Hahn.
2003 war ein erster Versuch, die NPD zu verbieten, in Karlsruhe gescheitert. Ob Bundesregierung und Bundestag nun beim zweiten Anlauf mitziehen, ist noch offen.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
NPD-Verbotsverfahren: . In: Legal Tribune Online, 14.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7794 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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