Die Überraschung war groß: Die Länder stimmten nicht für die längst beschlossenen Steuervereinfachungen, obwohl der Bund bereits neue Zusagen gemacht hat. Ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt damit auf Eis. Das gibt einen Vorgeschmack auf das Tauziehen um Steuersenkungen.
Die Bundesländer haben die von der schwarz-gelben Koalition beschlossenen Steuervereinfachungen vorerst gestoppt. Das entsprechende Gesetz fand in der Länderkammer am Freitag entgegen ersten Ankündigungen aus den Ländern überraschend keine Mehrheit. Jetzt haben Bundestag und Bundesregierung die Chance, den Vermittlungsausschuss mit dem Bundesrat anzurufen.
Die Länder lehnten ab, dass Bürger künftig wahlweise nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben müssen. Sie befürchten wie die Steuergewerkschaft, dass die "Zwei-Jahres-Option" zu mehr Arbeit für die Finanzämter führt.
Insgesamt kosten die Steuervereinfachungen die Länder kein Geld, weil der Bund die Mindereinnahmen von 585 Millionen Euro pro Jahr alleine trägt. Das Bundesratvotum gibt aber einen Vorgeschmack auf die anstehende Bund-Länder-Auseinandersetzung über die geplanten Steuersenkungen.
Das Steuervereinfachungsgesetz sieht eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 auf 1.000 Euro noch dieses Jahr vor. Die finanziellen Vorteile für den einzelnen Bürger sind allerdings begrenzt. Hinzu kommen Verbesserungen bei Kinderbetreuungskosten sowie bei Kindergeld und Kinderfreibetrag. Außerdem ist geplant, die Bürokratiekosten der Wirtschaft um mehr als vier Milliarden Euro zu senken.
Der Bund will an der "Zwei-Jahres-Option" dem Vernehmen nach grundsätzlich festhalten. Sie soll aber nun eingebettet werden in Bemühungen, das "Abgabeverhalten der Steuerpflichtigen" zu verbessern und zu beschleunigen. Entsprechende Pilotverfahren dazu würden abgewartet und ausgewertet.
Arbeitnehmer spart drei Euro im Monat
Die höhere Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer ist Kernstück der etwa 40 Steuervereinfachungen. Der Steuervorteil aus der höheren Pauschale von bis zu 36 Euro im Jahr soll mit der Dezember-Lohnabrechnung an Arbeitnehmer weitergereicht werden und kostet den Staat 330 Millionen Euro pro Jahr.
Nach früheren Berechnungen des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine bedeutet die Maßnahme für Millionen Arbeitnehmer weder eine Steuerermäßigung noch Vereinfachung. Bestenfalls profitiere ein Bürger mit drei Euro im Monat.
Erleichterungen gibt es auch beim Kindergeld sowie bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Sind volljährige Kinder noch in Ausbildung, arbeiten aber nebenbei, verzichtet der Fiskus bei der Festsetzung des Kindergelds auf eine Einkommensprüfung. Das kostet den Staat 200 Millionen Euro.
Auf weitere 60 Millionen Euro verzichtet die öffentliche Hand, weil bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten nicht mehr zwischen beruflich oder privat bedingten Aufwendungen unterschieden wird. Zur Liste gehören auch weniger schriftliche Nachweise und Dokumentationspflichten, mehr elektronische Überweisungen an die Finanzämter sowie zeitnahe Betriebsprüfungen der Unternehmen.
dpa/ssc/LTO-Redaktion
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Bundesrat: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3704 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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