Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben am Montag in Wiesbaden den Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder unterzeichnet. Zudem erklärte Mecklenburg-Vorpommern den Beitritt, Hessen und Bayern hatten den Vertrag bereits unterzeichnet.
Im Rahmen der elektronischen Aufenthaltsüberwachung können entlassene Straftäter gerichtlich angewiesen werden, ein elektronisches Band zur Feststellung ihres Aufenthaltsorts mittels GPS zu tragen. Die in Hessen angesiedelte Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) hat die Aufgabe, die eingehenden Ereignismeldungen aus der elektronischen Aufenthaltsüberwachung rund um die Uhr entgegenzunehmen und zu bewerten. Notwendige Maßnahmen können umgehend in die Wege geleitet werden, um auf Gefahrensituationen zu reagieren. Zugleich übernimmt die Überwachungsstelle eine wichtige Filterfunktion, um die Anzahl unnötiger Einsätze der Polizei oder der Bewährungshilfe so gering wie möglich zu halten.
Bayerns Justizministerin Merk erklärte dazu: „Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist kein Ersatz für die geschlossene Unterbringung von gefährlichen Straftätern! Wenn wir aber jemanden entlassen müssen, dann kann sie ein wertvoller Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen sein, die wir zum Schutz der Bevölkerung ergreifen. Ich freue mich, dass die Länder bei diesem wichtigen Projekt an einem Strang ziehen. Eine einheitliche Lösung erleichtert enorm die Überwachung der Täter über die Landesgrenzen hinweg.“ Von der Möglichkeit, den Aufenthaltsort rückwirkend genau bestimmen zu können, verspricht man sich überdies eine erhebliche Abschreckungswirkung.
Durch die länderübergreifende Zusammenarbeit soll auf effiziente Weise möglichst schnell ein flächendeckendes elektronisches Überwachungssystem aufgebaut werden. Die Aufnahme des Echtbetriebs der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle ist für Januar 2012 geplant.
cla/LTO-Redaktion
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Bundesländer: . In: Legal Tribune Online, 29.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4143 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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