Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BfH: BMF bezwei­felt Gemein­nüt­zig­keit von Attac

19.05.2017

Attac ist gemeinnützig, das hat das Hessische Finanzgericht entschieden. Das Bundesfinanzministerium will, dass das Verfahren neu aufgerollt wird – wegen der grundsätzlichen Bedeutung. Oder stecken vielmehr politische Motive dahinter?

Das Bundesfinanzministerium (BMF) will die Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac erneut juristisch prüfen lassen. Man habe daher Anweisung an die Frankfurter Finanzverwaltung gegeben, für eine Revision vor dem Bundesfinanzhof (BfH) in München zu streiten, erklärte ein Sprecher des BMF am Donnerstag. "Es geht dabei um einen Fall, der von so grundsätzlicher Bedeutung ist, dass wir eine höchstrichterliche Entscheidung wollen."

Im Jahr 2014 hatte das Finanzamt Attac rückwirkend und für die Zukunft den Status der Gemeinnützigkeit aberkannt, weil der kritische Verein zu politisch sei. Im Mittelpunkt jetzt steht ein Urteil des Finanzgerichts (FG) in Kassel aus dem vergangenen Jahr. Das hatte Attac die Gemeinnützigkeit bescheinigt und keine Revision zugelassen.

Gemeinnützigkeit bringt steuerliche Vorteile, beispielsweise könnte Attac Spendenbescheinigungen ausstellen. Das geht nun weiterhin nicht. Solange das Verfahren läuft, sei das Urteil nicht rechtskräftig, bestätigt der BfH.

Spendenabzug in Gefahr

Das trifft Attac finanziell: Sollte die Revision zugelassen werden, werde man weitere fünf Jahre nicht gemeinnützig sein, sagte Dirk Friedrichs, Vorstand des Attac-Trägervereins. So lange werde das Verfahren dauern. "So gut ich es finde, dass grundsätzlich Recht gesprochen wird, um so katastrophaler ist es für uns als Organisation."

Die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung", ein Bündnis von Stiftungen und Vereinen, unterstellte dem BMF politische Motive: Was gemeinnützig ist, sei eine Grundsatzfrage. "Die muss in der politischen Arena geklärt werden, nicht vor Gericht", sagte Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand des Bündnisses.

Eine politische Motivation weist das BMF zurück. Es gebe eine klare steuerliche Trennlinie zur Gemeinnützigkeit, erklärte der Ministeriumssprecher: Die Förderung des gemeinnützigen Zwecks müsse zentral im Vordergrund stehen, die politische Betätigung untergeordnet sein.  

Das im Jahr 2000 gegründete Bündnis Attac Deutschland hat nach eigenen Angaben mehr als 29.000 Mitglieder.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BfH: . In: Legal Tribune Online, 19.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22982 (abgerufen am: 04.11.2024 )

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