Ob Kündigungen, Betriebsrenten oder Urlaubsanspruch - seit 60 Jahren hat das BAG in strittigen Fragen des Arbeitslebens das letzte Wort. Eine steigende Verfahrenszahl zeigt: Das Urteil der Richter ist gefragter denn je.
Auf Prognosen legt sich Ingrid Schmidt kaum fest. Ganz sicher ist sich die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nur in einem: Die Arbeit wird den Richtern in den karmesinroten Roben auch in Zukunft nicht ausgehen. Seit Jahren wächst die Zahl der Klagen vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht. Die Präsidentin sieht darin auch einen Vertrauensbeweis in eine Instanz, die seit nun 60 Jahren Recht spricht. Mit ihren Entscheidungen zu Kündigungen, Lohnansprüchen oder Tarifverträgen prägen die obersten Richter das Arbeitsleben von Millionen Menschen. Nicht selten müssen die Juristen dabei für den Gesetzgeber in die Bresche springen.
So liegt es angesichts bis heute fehlender gesetzlicher Vorgaben oft am BAG selbst, die Spielregeln für Arbeitskämpfe festzulegen. Als vor Jahrzehnten in Deutschland Streiks noch als Vertragsbruch galten, waren es die Richter, die von Gewerkschaften geführte Ausstände zur Durchsetzung tariflicher Ziele für legal befanden. Das seither fast vollständig von ihnen entwickelte Arbeitskampfrecht zählt für die Präsidentin mit zu den herausragenden Leistungen des Gerichts. "Auch die schärfsten Kritiker müssen spätestens bei einem Vergleich mit anderen Ländern einräumen: Es ist ein flexibles System mit Chancen und Risiken für beide Seiten, mit dem wir in Deutschland ganz gut gefahren sind", sagt die 58-Jährige, die seit 2005 als erste Frau an der Spitze des Gerichts steht.
Erste Bundesbehörde in Ostdeutschland
Seit seiner Gründung am 10. Mai 1954 lagen dem BAG fast 88.300 Fälle vor, von denen knapp 62.200 höchstrichterlich entschieden wurden. Anfangs sprachen im hessischen Kassel nur fünf Bundesrichter Recht. Doch mit zunehmender Zahl der Arbeitsprozesse vergrößerte sich auch rasch das Gericht, das 1999 zudem als erste komplette Bundesbehörde seinen Sitz nach Ostdeutschland verlegte. Heute haben in einem nüchternen Glas- und Betonbau in Erfurt 38 Berufsrichter das letzte Wort in arbeitsrechtlichen Streitfragen.
"Mit dem Arbeitsrecht von 1954 hat das heutige so viel gemein wie ein Elektronenmikroskop mit einer Handlupe", verweist Schmidt auf einen enormen Wandel der Arbeitswelt. Das heutige Arbeitsrecht sei ein "ausgefeiltes Regelsystem, teilweise kompliziert bis an die Grenze der Undurchschaubarkeit". Gewerkschafter und Arbeitgeber sehen daher eine besondere Verantwortung der Bundesarbeitsrichter. Ihre Entscheidungen hätten für Arbeitnehmer wie Unternehmen oft erhebliche Auswirkungen, sind sich der scheidende DGB-Chef Michael Sommer und Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer einig. "Es gibt im Arbeitsrecht naturgemäß Lücken, weil die Interessen sehr unterschiedlich sind", sagt Sommer. Nach Ansicht von Kramer darf die Rechtsprechung jedoch nicht notwendige Flexibilität am Arbeitsmarkt beschränken.
Ausblick: Zahngold und Pilotenmützen
Die Urteile des BAG sorgen immer wieder für Kontroversen. So etwa als die Richter 2010 den Grundsatz der Tarifeinheit in deutschen Betrieben kippten und damit in einem Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander erlaubten. Im selben Jahr sprachen sie einer Spitzenorganisation christlicher Gewerkschaften die Tariffähigkeit ab.
Mit dem Mindestlohn sieht Gerichtspräsidentin Schmidt neue Aufgaben auf die Richter zukommen. Fingerspitzengefühl müssen sie zuweilen auch bei bizarren Fällen beweisen. So wird sich das Gericht in diesem Sommer mit der Frage befassen, ob Krematoriumsbeschäftigte das Zahngold Verstorbener behalten dürfen. Voraussichtlich im nächsten Jahr wird ein Machtwort aus Erfurt im Streit um die Mützenpflicht für Lufthansa-Piloten erwartet.
dpa/una/LTO-Redaktion
Bundesarbeitsgericht wird 60: . In: Legal Tribune Online, 10.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11934 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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