Eine aktuelle Umfrage des BSI zeigt, dass auch Erwachsene von Cybermobbing betroffen sind. Oft leiden die Opfer dabei mehr als beim "klassischen" Mobbing, aber auch für die Täter haben Beleidigungen und Bedrohungen Folgen. Die Polizei berät hierzu nun auf ihrer Internetseite.
Verbalattacken wie Verunglimpfungen, Beschimpfungen oder Lügen – beim so genannten Cybermobbing finden diese vor allem in Sozialen Netzwerken statt. Die beleidigenden Kommentare, verunglimpfenden Bilder oder Videos werden zumeist über das Internet oder über das Handy verbreitet – und eine unüberschaubare Zahl an Internet-Nutzern kann daran teilhaben. Cybermobbing tritt vor allem unter Jugendlichen, besonders unter Schülern, zu Tage.
Eine Umfrage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter privaten Internetnutzern zeigt jedoch, dass auch Erwachsene von dieser neuen Form der Gewalt betroffen sein können. 12 Prozent der Nutzer, die in mindestens einem Sozialen Netzwerk aktiv sind, waren in diesem Zusammenhang bereits Opfer von Mobbing und sexueller Belästigung. Dabei handelt es sich vorwiegend um weibliche Nutzer zwischen 14 und 39 Jahren.
Zwar ist Cybermobbing selbst kein Straftatbestand, Beleidigung, Bedrohung und die Verbreitung von fremdem Bildmaterial aber schon. Viele Täter wähnen sich in der Anonymität im Netz sicher und oft ist ihnen nicht bewusst, dass ihr Verhalten nicht nur verletzend, sondern strafbar ist.
Tipps gegen Cybermobbing gibt es auf der Internetseite der Polizei.
tko/LTO-Redaktion
Mehrauf LTO.de:
Soziale Netzwerke am Arbeitsplatz: Mit Recht Profil haben und Profil bekommen
Sexuelle Kontaktaufnahme zu Kindern am "Tatort Internet": Was wirklich strafbar ist - vielleicht
Like-Button von Facebook: Personenbezogene Daten – gefällt mir (nicht)!
BSI: . In: Legal Tribune Online, 08.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2714 (abgerufen am: 18.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag