Stellung von Syndikusanwälten: BRAK unzufrieden mit Eckpunktepapier des BMJV

16.01.2015

Die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern zeigten sich auf ihrer Hauptversammlung am Donnerstag unzufrieden mit den vom BMJV erarbeiteten Lösungsansätzen zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte. Auf Kritik stieß vor allem, dass die Vorschläge der BRAK im Eckpunktepapier des Ministeriums offenbar keine Berücksichtigung fanden.

"Der BRAK ist an einer zeitnahen Lösung gelegen", erklärte Präsident Axel C. Filges beim Parlamentarischen Abend der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), an dem auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) teilnahm. "Unser zuständiger Ausschuss wird sich daher schon am 6. Februar mit dem Eckpunktepapier befassen und auf der Grundlage der dortigen Diskussion werden die Kammerpräsidenten auf ihrer nächsten Hauptversammlung am 27. Februar eine Stellungnahme erarbeiten. Gleichzeitig erwarten wir aber auch, dass sich die Politik mit derselben Intensität und Sorgfalt mit den Vorschlägen der BRAK auseinandersetzt."

Filges brachte damit die Enttäuschung der Kammer darüber zum Ausdruck, dass in dem vor wenigen Tagen vorgestellten Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums (BMJV) offenbar die Vorschläge der BRAK nicht berücksichtigt wurden. Diese sahen zur Lösung der rentenversicherungsrechtlichen Problematik der Syndikusanwälte eine Ergänzung des § 6 SGB VI vor. In dem vom Ministerium vorgestellten Papier soll die Stellung der Syndikusanwälte künftig allerdings durch eine Gesetzesänderung im anwaltlichen Berufsrecht normiert werden. Nach Ansicht der BRAK sollte jedoch  "ein sozialrechtliches Problem im Sozialrecht gelöst werden und nicht durch eine Statusfeststellung in der Bundesrechtsanwaltsordnung".

mbr/LTO-Redaktion

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Stellung von Syndikusanwälten: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14403 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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