Wenn Autofahrer von der Polizei zur Blutprobe gebeten werden, muss dafür voraussichtlich ab 2017 kein Richter mehr eingeschaltet werden. Das BMJV will erreichen, dass für diese Maßnahme künftig eine Anordnung der Staatsanwaltschaft genügt.
Das Vorhaben könne im günstigen Fall zum Jahresende oder Anfang 2017 Gesetz werden, sagte die Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Dr. Stefanie Hubig. Der Plan gehört zu den im Herbst präsentierten Reformvorschlägen einer Expertenkommission, die vom Ministerium eingesetzt worden war. Das Ziel: Strafverfahren konsequenter und effektiver gestalten.
Derzeit muss sich die Polizei wegen einer Blutprobe an die Staatsanwaltschaft wenden, die sich dann wiederum an den Richter wendet, wie Hubig erklärte. Der wolle dann mitunter die schriftlichen Unterlagen zu dem Fall sehen. Künftig soll die Anordnung der Staatsanwaltschaft ausreichen. Für den Betroffenen sei das eine gewisse Erleichterung, weil das Verfahren schneller ablaufe, wenn ein Richter - zum Beispiel nachts - nicht angerufen werden müsse, sagte der rheinland-pfälzische Justizminister Gerhard Robbers (SPD). Das könne unter Umständen schon 30 Minuten dauern. "Das ist für den Betroffenen ja auch Wartezeit."
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte 2010 den sogenannten Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben bestätigt, im Jahr 2011 jedoch entschieden, dass eine Blutentnahme ohne vorherige Zustimmung eines Richters nicht ohne Weiteres ein Beweisverwertungsverbot zur Folge hat.
mbr/LTO-Redaktion
Reformpläne des BMJV: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18384 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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