Neben den Anwaltsvereinen hat sich auch die CDU/CSU für die Aufrechterhaltung des Fremdkapitalverbots bei Anwaltskanzleien ausgesprochen. Das BMJV hatte in seinen Eckpunkten zur BRAO-Reform Lockerungen vorgeschlagen.
Auch die CDU/CSU lässt nicht lange mit Kritik an den Eckpunkten des Bundesjustizministeriums (BMJV) zur Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) auf sich warten. Dabei stößt sich die Bundestagsfraktion vor allem an einem Punkt: Der Aufweichung des Verbots von Kapitalbeteiligungen durch externe Investoren an Anwaltskanzleien, wie ihre rechtspolitische Sprecherin, Elisabeth Winkelmeier-Becker, der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) mitteilte.
Erst kürzlich hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die von der Anwaltschaft lang erwarteten "Eckpunkte für eine Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften" vorgelegt. Reine Kapitalbeteiligungen an Kanzleien sollen demnach zwar weiter verboten bleiben. Allerdings sieht die Vorlage in bestimmten Einzelfällen Lockerungen vor. So sollen Wagniskapitalbeteiligungen etwa im Bereich von Legal Tech möglich sein.
"Die Aufrechterhaltung des Fremdkapitalverbots halten wir für unabdingbar", sagte Winkelmeier-Becker nun der NJW. Sie sei eine tragende Säule der Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft. Eine Öffnung für Wagniskapital dürfte damit nicht zu vereinen sein.
Damit steht der Koalitionspartner nicht alleine dar. Auch die Anwaltsverbände hatten solche Ausnahmen bereits abgelehnt. Bundesrechtsanwaltskammer-Präsident Dr. Ulrich Wessels bekräftigte nach der Vorstellung der Eckpunkte, "nachdrücklich jede Änderung abzulehnen, die die anwaltliche Unabhängigkeit gefährdet". Ähnlich äußerte sich auch der Deutsche Anwaltsverein, der für eine Ausnahme vom Fremdbesitzverbot für den Bereich Legal Tech "keine Notwendigkeit" sieht.
mgö/LTO-Redaktion
Union zum BMJV-Eckpunktepapier: . In: Legal Tribune Online, 06.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37475 (abgerufen am: 09.11.2024 )
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