Im Streit um die von den Nazis geraubte Plakatsammlung des jüdischen Arztes Hans Sachs stehen die Chancen gut für den Erben des Sammlers. In der mündlichen Verhandlung am Freitag ließ der BGH am Freitag durchblicken, dass das Deutsche Historische Muesium das wertvolle Plakat "Dogge" und den Rest der Sammlung wohl an Sachs' Sohn Peter zurückgeben muss.
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) scheint entscheiden zu wollen, dass die Hunde-Darstellung und dann wohl auch die ganze Sammlung in den Familienbesitz zurückkehren werden. Eine Entscheidung soll am 16. März ergehen (Az. V ZR 279/10).
Die Sammlung Sachs gilt mit ihren über 4000 Werken als eine der bedeutendsten Kollektionen deutscher Plakatkunst. 1938 hatten die Nazis sie dem Berliner Zahnarzt Sachs geraubt. Dessen in den USA lebender Sohn verlangt seit 2005 die Rückgabe, obwohl sein Vater in den 60er Jahren eine Entschädigung für den Verlust der Sammlung bekommen hatte. Im Falle eines Erfolgs vor Gericht wäre Peter Sachs zur Rückzahlung dieser Entschädigung bereit.
Die Vorinstanzen hatten entschieden, das Sachs zwar Eigentümer der Plakate geblieben sei, als sie ihm von den Nazis weggenommen wurden. Dennoch könne er sie nach so langer Zeit nicht mehr zurückverlangen. So lege es das Restitutionsrecht fest.
Das sei schwer begründbar, wenn es einen Rückgabeanspruch nach dem deutschen Zivilrecht gebe, sagte der Vorsitzende BGH-Richter jetzt. Man müsse sich fragen, ob die allgemeine Annahme stimmt, dass das Restitutionsrecht das Zivilrecht aussticht. Sachs-Anwältin Brunhilde Ackermann fand noch deutlichere Worte: "Würde man den
Ausschluss von Rückerstattungsvorschriften greifen lassen, wäre das eine Perpetuierung von NS-Unrecht."
dpa/pl/LTO-Redaktion
BGH zum Streit um Plakatsammlung: . In: Legal Tribune Online, 10.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5542 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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