BGH zu Online-Ärztebewertungsportal: Klage gegen Jameda abge­wiesen

13.10.2021

Es ist nicht das erste Mal, dass das Online-Ärztebewertungsportal Jameda die Gerichte beschäftigt. Diesmal ging ein Fall bis zum BGH, der die Klage eines Ärzteehepaares abgewiesen hat.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Klagen von zwei Zahnmedizinern gegen das Ärztebewertungsportal Jameda zurückgewiesen (Urt. v. 13.10.2021, Az. VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19). Das teilte ein BGH-Sprecher in Karlsruhe mit.

Das klagende Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen muss es demnach dulden, auch in Zukunft bei Jameda gelistet zu sein, entschied der BGH und stärkte damit das Geschäftsmodell des Unternehmens. Zuvor hatte der der Fall schon dem LG Bonn und dem OLG Köln vorgelegen.

Die Ärzte hatten verlangt, auf dem Portal künftig nicht mehr geführt zu werden und dies unter anderem mit dem Geschäftsmodell von Jameda begründet. Das Portal bietet Ärzten die Möglichkeit, über kostenpflichtige "Gold"- oder "Platin"-Pakete ihr Profil mit Fotos oder anderen Funktionen aufzupeppen. Nicht zahlenden Basiskunden bleibt das verwehrt. Aus ihrer Sicht begünstigt es Ärzte, die über kostenpflichtige Pakete ihr Profil über ein Bild oder Verlinkungen ansprechender gestalten können als Basiskunden, die nicht zahlen. Dieser Auffassung sind die Vorinstanzen allerdings nicht  gefolgt.

Jameda dürfe seine Premiumkunden zwar nicht unzulässig bevorzugen - hier aber komme es immer auf den Einzelfall an, hatten die BGH-Richterinnen und -Richter bei der Verhandlung am Dienstag betont. Einen allgemeinen Gleichbehandlungsanspruch für zahlende und nicht zahlende Ärzte gebe es aber nicht. Eine genaue Begründung der Entscheidung kommt in den kommenden Wochen.

Das Verfahren vor dem BGH wird nicht das letzte zu Jameda sein, es sind bundesweit noch mindestens zehn weitere anhängig, es geht um verschiedene Fallkonstellationen.

cp/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH zu Online-Ärztebewertungsportal: . In: Legal Tribune Online, 13.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46336 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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