Der ehemalige Deutschland-Chef von Media Markt, Michael Rook, muss wegen Bestechlichkeit ins Gefängnis. Der BGH verwarf eine Revision Rooks gegen eine Verurteilung durch das LG Augsburg zu fünf Jahren und drei Monaten Haft. Das Augsburger Urteil ist damit rechtskräftig, teilte Gerichtssprecher Claus Pätzel am Montag in Augsburg mit.
Eine Wirtschaftsstrafkammer des Augsburger Landgerichts (LG) hatte Rook im Dezember 2012 nach rund sechsmonatiger Verhandlung verurteilt, weil er sich nach Ansicht der Richter zusammen mit einem anderen Media-Markt-Manager von einem Unternehmer hatte schmieren lassen (Az. 10 KLs 503 Js 10404/11). Der Unternehmer habe erreichen wollen, dass seine Mitarbeiter in Media-Markt-Filialen DSL-Verträge anbieten können.
Die beiden führenden Media-Markt-Mitarbeiter sollen so rund zwei Millionen Euro unter sich aufgeteilt haben. Rook hatte die Vorwürfe in dem Prozess bis zum Schluss vehement bestritten, seine Verteidiger wollten einen Freispruch erreichen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nun allerdings den Augsburger Richterspruch weitgehend (Az. 1 StR 355/13). "Von den 63 verurteilten Fällen der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr stellte der Bundesgerichtshof lediglich 3 Fälle wegen Verjährung ein", teilte Justizsprecher Pätzel mit. Die übrigen 60 Fälle und auch die verhängte Haftstrafe seien in vollem Umfang von den Karlsruher Richtern bestätigt worden.
dpa/age/LTO-Redaktion
BGH bestätigt Haftstrafe für Ex-Media-Markt-Chef: . In: Legal Tribune Online, 11.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11295 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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