Bundesgerichtshof: Neuer Straf­senat kommt im Februar

27.01.2020

Schon seit 2018 ist klar, dass der Bundesgerichtshof zwei neue Senate bekommt. Ein Zivilsenat in Karlsruhe wurde schon im vorigen Herbst errichtet. Jetzt geht es auch mit dem Strafsenat in Leipzig voran.

Nach längeren Schwierigkeiten bei der Suche nach einer passenden Immobilie nimmt der zusätzliche Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig jetzt konkrete Form an. Der 6. Strafsenat wird zum 15. Februar eingerichtet, wie BGH-Sprecherin Dietlind Weinland auf Anfrage mitteilte. 

Die Bundesrichter sollen in das gleiche Gebäude im Stadtteil Plagwitz einziehen, in dem derzeit schon der 5. Strafsenat untergebracht ist. Um dafür genug Platz zu schaffen, wird die Dienststelle des Generalbundesanwalts von dort in ein anderes Domizil verlegt. Die Suche nach einem geeigneten Gebäude hatte sich hingezogen. Beim Generalbundesanwalt gibt es spiegelbildlich zu jedem BGH-Strafsenat ein Revisionsreferat.

Der 5. und der 6. Strafsenat werden zusammen 35 Mitarbeiter haben, wie Weinland erklärte. Dazu zählen die Richter und weiteres Personal. Die genaue Besetzung des neuen Senats werde vom Präsidium des BGH Ende Januar beschlossen. Wofür der 6. Strafsenat genau zuständig sein wird, muss noch festgelegt werden. Der 5. Strafsenat befasst sich bislang mit Revisionen gegen Berliner Urteile sowie aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Brandenburg, Bremen, Dresden, Hamburg, Saarbrücken und Schleswig.

Die Haushälter des Bundestages hatten schon 2018 die Stellen für zwei neue Senate bewilligt - einen Zivilsenat in Karlsruhe und einen Strafsenat in Leipzig. Der XIII. Zivilsenat in Karlsruhe war bereits zum 1. September 2019 errichtet worden. An seine Existenz war auch der Ausbau des BGH-Standorts in Leipzig gekoppelt: Der Bundestag hatte 1992 die sogenannte Rutschklausel beschlossen. Danach sollten neue Zivilsenate in Karlsruhe angesiedelt werden; für jeden neuen Zivilsenat sollte ein bestehender Strafsenat nach Leipzig rutschen. Ob es der Rutschklausel gerecht wird, einen neuen Strafsenat in Leipzig zu errichten statt einen der bestehenden aus Karlsruhe zu verschieben, war Anfang vergangenen Jahres Gegenstand einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag. Die Bundesregierung hält die Rutschklausel mit der Errichtung des neuen Senats in Leipzig für erfüllt.

Der BGH ist insgesamt stark belastet, Präsidentin Bettina Limperg mahnt seit längerem eine Entlastung bei den Fallzahlen an. Die Einrichtung der beiden neuen Senate löst die Probleme des Gerichts ihrer Ansicht nach aber nicht. Sie schlägt stattdessen insbesondere eine Beschränkung des Zugangs zum BGH vor.

dpa/ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundesgerichtshof: . In: Legal Tribune Online, 27.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39899 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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